Personen aus „Drittstaaten“, die in einem internationalen Unternehmen in ihrem Land tätig sind, haben Anspruch auf ein ITC-Visum, wenn ihre Fachrichtung vom Arbeitsmarkt der Republik Österreich benötigt wird.
Die Standardstätigkeiten sind:
- Führungskräfte: Leiter und Leiterinnen
- Spezialisten: Facharbeiter und Facharbeiterinnen
- Trainees: Hochschulabsolventen
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Aktueller Arbeitsvertrag in einem internationalen Unternehmen.
- Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten ist der Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland zu stellen.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten wird der Antrag an die Ausländerbehörde Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr: 160 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
- Geburtsurkunde;
- Heiratsurkunde (falls verheiratet);
- Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
- Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Arbeitsvertrag mit einer Klausel über die Verpflichtung zur Rückkehr in das Herkunftsland der Person nach Abschluss der Arbeit.
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
- Bestätigung über mögliche Kredite oder sonstige Schulden in Österreich, die beim KSV-Institut eingeholt werden kann. Der Antrag kann online gestellt werden auf folgende Webseite.
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Der Antrag kann auch in Österreich eingereicht werden, jedoch wird die Genehmigung ausschließlich über die österreichische Botschaft oder das Konsulat im Herkunftsland des Antragstellers erteilt.
- Familienzusammenführung ist möglich.
- Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
- Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
- Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer ist auf 3 Jahre begrenzt.
- Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt