Aktualisiert am 29.07.2022

Eines der wichtigsten Themen für Ausländer, die sich in Wien niederlassen und in ihrem Fachgebiet arbeiten möchten, ist die Nostrifizierung des Diploms in Österreich.

Unter Nostrifizierung versteht man die offizielle Angleichung (Anerkennung) von in einem Drittstaat erbrachten Studienleistungen mit österreichischen Studienabschlüssen, also in Österreich erworbenen Titeln.

Mit Abschluss des Anerkennungsverfahrens erwirbt die Person, die das Diplom damit notariell beglaubigt hat, das Recht auf Beschäftigung sowie das Recht, den nun anerkannten Titel zu führen.

Was sind die Voraussetzungen für die Nostrifizierung?

Grundvoraussetzung für die Nostrifizierung ist zunächst ein ständiger Wohnsitz in Österreich. Diese erste Bedingung ist notwendigerweise mit der nächsten verbunden, d. h. eine weitere Bedingung.

Es muss vorab nachgewiesen werden, dass die Nostrifizierung für die Ausübung des von der Kandidatin oder dem Kandidaten angestrebten staatlich anerkannten Berufs in Österreich erforderlich ist.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie ein Unternehmen finden, das Sie aufgrund Ihrer Qualifikationen einstellen würde, Ihr Abschluss aber nicht vollständig mit dem Abschluss des gleichen Studiums in Österreich übereinstimmt. Anschließend stellt Ihnen dieses Unternehmen eine Bescheinigung aus, die Sie dem Nostrifizierungsantrag beifügen.

Nostrifizierung in Österreich – zuständige Institutionen

Für die Anerkennung von Diplomen aus den sogenannten Drittstaaten, sind diejenigen Universitäten, Hochschulen und Universitäten zuständig, die vergleichbare Studiengänge anbieten.

Das bedeutet, dass die Nostrifizierung eines ausländischen Diploms für einen bestimmten Beruf an der Schule Ihrer Wahl erfolgen kann, aber auf jeden Fall dem von Ihnen studierten Hauptfach entspricht.

Der Antrag auf Nostrifizierung kann nur in einer Schule gestellt werden und bis zum Abschluss des Prozesses kann die Schule nicht geändert werden.

Hierbei ist anzumerken, dass verschiedene Universitäten und Berufsschulen unterschiedliche Anforderungen für die nostrifizierung stellen.

Daher wird empfohlen, dass Sie sich vorab sorgfältig informieren, bevor Sie eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wo Sie Ihren Nostrifizierungsantrag einreichen.

Erforderliche Unterlagen für die Nostrifizierung in Österreich

Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, hängt von der Bildungseinrichtung ab, die die Nostrifizierung durchführen muss. Auskünfte hierzu erteilt die Institution selbst.

Grundsätzlich gilt für alle Institutionen Folgendes:

  • Den auszufüllenden Antrag - erhalten Sie bei der von Ihnen gewählten Einrichtung
  • Reisepass
  • Nachweise über ein Auslandsstudium (z. B. Unterrichtsplan, Bescheinigungen über bestandene Prüfungen)
  • Nachweis über abgeschlossenes Studium – Diplom
  • Bestätigung des Unternehmens, bei dem Sie berufliche Tätigkeiten ausüben werden, für die eine Nostrifizierung erforderlich ist

Alle Dokumente müssen im Original vorliegen, von einem ermächtigten Gerichtsübersetzer ins Deutsche übersetzt und mit Apostille bestätigt werden.

Mit der Einreichung der Unterlagen beginnt offiziell der Prozess der Nostrifizierung Ihres Diploms.

Dabei werden die belegten Fächer, die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche und die bestandenen Prüfungen verglichen. Auf dieser Grundlage wird über die zu erbringenden und nachzuholenden Fächer und Prüfungen entschieden.

Vorlesungen und Prüfungen finden auf Deutsch statt und die Mindestkenntnisse in Österreich sind Niveau B2.

Wie lange dauert der Prozess und wie viel kostet die Nostrifizierung?

Die Institution, bei der Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten eine Liste der Prüfungen zu erstellen, die Sie nachholen müssen.

Danach hängt es ganz von Ihnen ab, wie schnell Sie sich auf die Prüfungen vorbereiten, aber auch von den Terminen, zu denen bestimmte Fächer an der von Ihnen gewählten Schule belegt werden.

Der Preis für die Diplomzertifizierung in Österreich liegt zwischen 150 und 250 Euro.

Anzumerken ist auch, dass einige Länder solche bilateralen Abkommen mit Österreich haben, dass bestimmte Diplome ohne Nostrifizierung anerkannt werden, während dies für andere nicht gilt.

Deshalb ist es auf jeden Fall wichtig, gut informiert zu sein, und das Unternehmen, das Ihnen einen Job in Österreich anbietet, kann das am besten für Sie tun.

Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Das Abkommen über Gleichwertigkeiten im universitären Bereich, die Österreich und die SFRJ unterzeichnet haben und die im Amtsblatt Rep. veröffentlicht wurde. Österreichs vom 16. Oktober 1980 ist weiterhin gültig.

Diese Vereinbarung legt fest, welche Diplome und Hauptfächer der Fakultäten der SFRJ in Österreich ohne Nostrifizierung anerkannt werden.

Das Originaldokument können Sie hier herunterladen. Wir danken Herrn Vladan Živanović aus Belgrad, der uns dieses Dokument zu verfügung gestellt hat.


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