ExYU Führerschein übersetzen

Das Führen eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs mit einem Führerschein, der in einem der ehemaligen jugoslawischen Länder ausgestellt wurde, ist möglich, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum von 6 Monaten ab dem Anmeldedatum des Aufenthalts.
Danach muss dieser in einen österreichischen Führerschein mit entsprechenden Kategorien übersetzt bzw. umgetauscht werden.
Dies gilt jedoch nicht für Slowenien und Kroatien, die Mitglieder der EU sind. Die Führerscheine aus diesen Ländern können ohne Übersetzung frei verwendet werden
Es sollte beachtet werden, dass Staatsbürger, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, entweder einen internationalen Führerschein (mehrsprachig), der vom Automobilclub des jeweiligen Landes ausgestellt wurde, oder ihren vorhandenen Führerschein, der von einem ermächtigten Gerichtsdolmetscher in Österreich übersetzt wurde (Liste aller Dolmetscher in Wien), verwenden können und damit länger als 6 Monate in Österreich fahren können.
Jedoch, wenn jemand dauerhaft ansässig wird, ist es auf jeden Fall besser, Dokumente des Landes zu besitzen, in dem er lebt.
Wenn Sie sich also für die Übersetzung/Austausch Ihres Führerscheins entscheiden, benötigen Sie bestimmte Unterlagen.
Der Antrag wird in jeder österreichischen Gemeinde, unabhängig vom Wohnort, bei der Führerscheinstelle eingereicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Wartezeit für die Übersetzung des Führerscheins in Wien 2-3 Monate betragen kann, während beispielsweise in Baden, das nur etwa 30 km von Wien entfernt ist, der Führerschein innerhalb von 7 Tagen erhalten werden kann.
Wenn Sie sich dennoch entscheiden, den Antrag in Wien einzureichen, müssen Sie dies persönlich an der folgenden Adresse tun:
Landespolizeidirektion Wien Verkehrsamt
Dietrichgasse 27, 1030 Wien
+43 1 313100
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08:00 – 12:30
Fr: 08:00 – 12:00
Nach Abschluss des Prozesses wird Ihnen der Führerschein per Post an Ihre Wohnadresse geschickt.
In der Zwischenzeit können Sie das Fahrzeug frei führen, da Sie bei der Antragstellung eine Bestätigung erhalten, die als vorübergehender Führerschein dient (gilt bis Ende des 6. Aufenthaltsmonat).
Es sollte betont werden, dass mit der genannten Bestätigung, während man auf die Übersetzung wartet, das Fahrzeug nur während der ersten 6 Monate des Aufenthalts in Österreich geführt werden darf.
Zum Schluss noch eine wichtige Information bezüglich Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien.
Derzeit schreibt der Gesetzgeber vor, dass Personen, die einen Führerschein aus einem dieser beiden Länder besitzen, eine Fahrprüfung in Österreich ablegen müssen.
Der theoretische Teil wird anerkannt, aber es ist erforderlich, die praktische Prüfung abzulegen. Dies bringt natürlich zusätzliche Kosten mit sich, daher ist es ratsam, sich gut darüber zu informieren, welche Fahrschule günstige Preise anbietet.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Einreichen des Antrags. Gesetze ändern sich, und es ist nicht ausgeschlossen, dass auch diese bald geändert oder aufgehoben werden.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.