Aufenthaltsbewilligung

Die Republik Österreich sieht verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsangehörige sogenannter "Drittstaaten" vor, zu denen Länder des ehemaligen Jugoslawien wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien gehören.

Kategorie

Es gibt zwei Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Österreich:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • Aufenthaltstittel

Aufenthaltsbewilligungen beziehen sich auf einen vorübergehenden Aufenthalt in Österreich ohne die Absicht einer dauerhaften Niederlassung.

Aufenthaltstiteln ermöglichen einen Aufenthalt in Österreich mit der Absicht der dauerhaften Niederlassung. Mehr über Aufenthaltstitel lesen sie hier.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Genehmigungen ohne die Absicht der dauerhaften Niederlassung befassen.

Aufenthaltsgenehmigungen ohne die Absicht der dauerhaften Niederlassung

Es gibt insgesamt 12 verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen ohne die Absicht der dauerhaften Niederlassung:

  1. Au-Pair-Kräfte
  2. Betriebsentsandter
  3. Familiengemeinschaft
  4. Freiwillige
  5. Mobiler Forscher
  6. Mobile ICT
  7. ITC;
  8. Schülerinnen und Schüler;
  9. Selbständiger;
  10. Sonderfälle unselbständige Erwerbstätigkeit;
  11. Sozialdienstleistender;
  12. StudentInnen;

Aufenthaltsbewilligungen – Wo den Antrag einreichen?

Der erste Antrag wird in der Botschaft oder im Konsulat des Landes gestellt, aus dem der Antragsteller kommt.

Bei bestimmten Genehmigungen ist es möglich, den Antrag auch in Österreich während des Aufenthalts einzureichen.

Wo der Antrag für welche Art von Genehmigung eingereicht wird, ist in den entsprechenden Artikeln genauer beschrieben.

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erfolgt im Magistrat der Gemeinde, in der die Person gemeldet ist.

Wie lange dauert es, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?

Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab. Die Wartezeit ist nicht dieselbe für jemanden, der eine Familienzusammenführung beantragt, und für jemanden, der eine Studentengenehmigung beantragt.

Im Allgemeinen sollte der Prozess, wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, innerhalb von 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein.

Auf jeden Fall sollte man nicht untätig bleiben, sondern gelegentlich anrufen und nach dem Stand des Verfahrens fragen.

Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.