Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für alle Menschen mit etwas niedrigerem monatlichem Einkommen.

Wer hat Anspruch auf Wohnbeihilfe?

Diese Hilfe gilt für Personen, die in privaten, städtischen oder genossenschaftlichen Wohnungen leben.

Mehr zu den genannten Arten von Wohnungen können sie sich hier informieren.

Die Wohnbeihilfe kann auch erhalten werden, wenn Sie eine Wohnung auf Kredit gekauft haben und diesen Kredit noch abbezahlen.

Voraussetzungen für den Erhalt von Mietunterstützung

Vor allem muss gesagt werden, dass der Antrag auf Unterstützung nur für die Wohnung gestellt werden kann, in der Sie derzeit wohnen.

Um Ihren Antrag in Betracht zu ziehen, müssen Sie einen der folgenden vier Status haben:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
  • Asyl
  • Wenn Sie Staatsbürger eines sogenannten Drittlandes sind: ein reguläres Visum und mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Österreich

Dann sind erforderlich:

  • Mietvertrag auf den Namen des Antragstellers
  • Anmeldung des Wohnsitzes an der Adresse der Wohnung, für die der Antrag gestellt wird
  • Gegebenenfalls ein Kredit, der auf den Namen des Antragstellers läuft
  • Monatliches Einkommen, das mindestens dem österreichischen Mindestlohn entsprechen muss oder höher ist
  • Wenn Sie derzeit kein Einkommen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie in den letzten 10 Jahren monatlich mehr als den Mindestlohn in Österreich verdient haben.

Verfahren

Der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden, das wir später erklären werden. Wenn der Antrag bis zum 15. des Monats eingereicht und genehmigt wird, wird das Geld für den gesamten Monat ausgezahlt.

Die Unterstützung wird auf ein Bankkonto überwiesen oder per Post in bar geschickt.

Wenn Sie in einer städtischen Wohnung leben, wird die Unterstützung direkt an die Stadt überwiesen, und der Mietbetrag, den Sie zahlen, wird entsprechend reduziert.

Die genehmigte Wohnbeihilfe dauert 1 Jahr, und um sie zu verlängern, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es ist am besten, die unten aufgeführten Unterlagen bereits eingescannt und auf Ihrem Computer gespeichert zu haben, um sie später mit Ihrem Antrag vorzulegen.

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (eines der genannten)
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Bestätigung, die Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss (herunterladen sie hier)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Bankkarte (Bankomatkarte)
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Wohnkosten, die vom Vermieter ausgefüllt wird (herunterladen sie hier)
  • Foto-Identifikation der anderen im Antrag aufgeführten Haushaltsmitglieder

Wenn Sie einen Kredit für die Finanzierung der Wohnung, für die Sie den Antrag stellen, aufgenommen haben:

  • Kreditvertrag für die Wohnung auf den Namen des Antragstellers
  • Bankauszug, aus dem die letzte Rate des Kredits ersichtlich ist

Antragstellung

Erstens müssen Sie auf dem folgenden Link die notwendige Überprüfung durchführen, um festzustellen, ob Sie überhaupt die Bedingungen erfüllen, um einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie die Voraussetzungen hier erfüllen, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen.

Beachten Sie, dass alle Felder, die ein * , haben ausgefüllt werden müssen.

Die Dokumente, die Sie zuvor auf Ihrem Computer gespeichert haben, sollten idealerweise im .pdf-Format gespeichert sein, obwohl auch ein Foto akzeptiert wird, es muss jedoch klar sein.

Nachdem Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt haben, erhalten Sie Ihren Antrag auf dem Bildschirm, um ihn vor dem Versenden noch einmal zu überprüfen.

Wenn alles richtig ausgefüllt ist, wird Ihr Antrag mit einem Klick in den Prozess übergehen, und dann bleibt Ihnen nur noch, auf eine hoffentlich positive Antwort zu warten.

Weitere wichtige Informationen

Falls Sie den Eindruck haben, dass die Bearbeitung Ihres Antrags zu lange dauert, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail erkundingen: 01 4000-74880 - wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at

Wenn es Ihnen lieber ist, den Antrag schriftlich einzureichen, können Sie das Formular hier herunterladen , es ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit Kopien der oben genannten Dokumente an die folgende Adresse senden:

Wohnbeihilfe-Antrag
Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3
1190 Wien

Sie können den Antrag auch persönlich an der genannten Adresse abholen (wenn Sie keine Möglichkeit haben, ihn zu Hause auszudrucken).

Abschließend ist zu beachten, dass Sie verpflichtet sind, jede Änderung Ihrer monatlichen Einkünfte oder Ihrer Wohnadresse innerhalb von einem Monat zu melden.


Hier können Sie eine Broschüre in deutscher Sprache mit allen Informationen zur Mietunterstützung in Wien herunterladen.

Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.