Angehörige von "Drittstaaten", die bereits ein Visum für eines der EU-Länder besitzen und länger als 6 Monate in Österreich verbringen möchten, haben Anspruch auf folgende Visum:
- Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (ohne Zugang zum Arbeitsmarkt).
- Rot-Weiß-Rot-Karte.
- Niederlassungsbewilligung (für Selbständige).
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Besitz eines Visums eines EU-Mitgliedslandes.
- Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten wird das Visum von der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland ausgestellt.
- Für einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist die Abteilung für Ausländerangelegenheiten - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr: 160 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
- Geburtsurkunde;
- Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
- Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
- Visum eines EU-Mitgliedslandes.
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Familienzusammenführung ist möglich.
- Das Visum unterliegt der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
- Nachweis eines abgeschlossenen A1-Deutschkurses ist notwendig.
- Nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich kann ein dauerhaftes Visum beantragt werden.
- Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt