Dieses Aufenthaltsmodell ist für Bürger aus "Drittstaaten" vorgesehen, die sich mit wissenschaftlicher Forschung beschäftigen und länger als 6 Monate in Österreich verbringen möchten, um sich mit wissenschaftlicher Arbeit zu befassen.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Ein Vertrag über wissenschaftliche Forschung innerhalb einer bestimmten Organisation in Österreich.
  • Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten ist der Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland zu stellen.
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten wird der Antrag an die Ausländerbehörde Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Heiratsurkunde (falls verheiratet);
  6. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  7. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  8. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  9. Bestätigung eines zertifizierten wissenschaftlichen Instituts in Österreich, an dem die wissenschaftliche Forschung durchgeführt wird, die die folgenden Punkte enthalten muss:
    - Zweck und Gesamtdauer der Forschung sowie Finanzierungsquellen dafür;
    - Bestätigung der monatlichen Einnahmen, die vom Institut erhalten werden (Gehalt, Stipendium);
    - Schriftliche Erklärung des Instituts über die Aufnahme von Forschern aus "Drittstaaten";
    - Schriftliche Erklärung des Forschers, sich bemühen zu wollen, die Forschung innerhalb der festgelegten Frist abzuschließen;
    - Bestätigung eines eventuellen früheren Aufenthalts in einem ausländischen Land für wissenschaftliche Forschungszwecke.
  10. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Der Antrag kann auch bei der Ankunft in Österreich persönlich gestellt werden.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt