Korridorpension in Österreich: Lohnt sie sich und wer kann sie erhalten?









Die Pensionsplanung in Österreich ist eines der wichtigsten Themen für Menschen aus dem Raum des ehemaligen Jugoslawien, die ihr Arbeitsleben in diesem Land verbracht haben. Unter den verschiedenen Modellen der Frühpensionierung sorgt die sogenannte Korridorpension für die meisten Unklarheiten.
Seit dem 1. Januar 2026 sind große gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich direkt darauf auswirken, wer unter welchen Bedingungen diese Pension antreten kann. Im Folgenden bieten wir einen detaillierten Leitfaden durch die neuen Regeln, die finanzielle Berechnung und den Status von Arbeitnehmern aus der Ex Yu Region mit oder ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
Die Korridorpension ermöglicht es Arbeitnehmern mit langer Versicherungsdauer, vor dem gesetzlichen regulären Antrittsalter in den Ruhestand zu gehen, welches für Männer bei 65 Jahren liegt. Diese Option hat jedoch eine Reform erfahren, die seit Januar 2026 angewendet wird.
Für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1964 geboren wurden, werden die Bedingungen schrittweise wie folgt verschärft:
Diese Anhebung der Schwellenwerte erfolgt schrittweise in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Quartal, abhängig vom Geburtsdatum. Für alle, die nach dem 1. Oktober 1966 geboren wurden, bleibt die endgültige Voraussetzung bei festen 63 Lebensjahren und 42 Arbeitsjahren.
Wichtiger Hinweis für Frauen: Für Frauen, die vor 1964 geboren wurden, war die Korridorpension kein Thema, da sie bereits deutlich früher Anspruch auf eine reguläre Alterspension hatten. Aufgrund der schrittweisen Angleichung des Antrittsalters für Frauen und Männer in Österreich wird die Korridorpension für Frauen erst ab Januar 2030 relevant.
Der Antritt der Korridorpension bringt dauerhafte finanzielle Folgen mit sich. Für jeden Monat, der vom Zeitpunkt des Antritts der Korridorpension bis zum regulären Antrittsalter von 65 Jahren vergeht, wird ein Abschlag von 0,425 Prozent berechnet.
Das bedeutet Folgendes:
Kako to izgleda u praksi? – Uzmimo za primer radnika koji bi odlaskom u regularnu penziju sa 65 godina primao 1.800 evra neto (iznos koji leže direktno na račun). Ako ta ista osoba odluči da ode u koridor penziju dve godine ranije, odnosno sa 63 godine, trajni odbitak od 10,2% smanjuje njenu mesečnu isplatu na oko 1.616 evra. To znači 184 evra manje na računu svakog meseca. Pošto se u Austriji isplaćuje 14 penzija godišnje, ovaj prevremeni odlazak donosi gubitak od 2.576 evra svake godine, do kraja života.
Wenn man berücksichtigt, dass man durch die Fortsetzung der Arbeit bis zum 65. Lebensjahr nicht nur Abschläge vermeidet, sondern auch neue Einzahlungen und Anpassungen auf dem Pensionskonto hinzufügt, kann die reguläre Pension um bis zu 30 Prozent höher ausfallen als jene, die man durch einen früheren Antritt der Korridorpension erhalten würde. Daher ist die Entscheidung für den Korridor nur dann gerechtfertigt, wenn man aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht in der Lage ist, weiterzuarbeiten.
Wenn man in die Korridorpension geht, ist die Möglichkeit eines Zusatzverdienstes sehr stark eingeschränkt. Erlaubt ist eine Beschäftigung nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze, die im Jahr 2026 bei 551,10 Euro pro Monat liegt. Wenn man auch nur einen Euro über diesem Limit verdient, wird die Auszahlung der gesamten Pension für diesen Monat eingestellt.
Eine der häufigsten Fragen ist, was mit den Rechten auf die Korridorpension in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft und der Entscheidung über eine Rückkehr in die Heimat, wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro oder Nordmazedonien, passiert.
1. Ist die österreichische Staatsbürgerschaft eine Voraussetzung?
Nein. Die österreichische Staatsbürgerschaft hat keinerlei Einfluss auf das Recht auf eine Pension oder auf deren Höhe. Das Recht auf eine Pension wird ausschließlich auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsmonate auf österreichischem Staatsgebiet erworben. Unabhängig davon, ob man einen österreichischen Pass oder einen Pass einer der Republiken aus der Ex Yu Region besitzt, sind die Rechte völlig gleichgestellt.
2. Rückkehr in die Heimat und Auszahlung der Pension
Österreich hat zwischenstaatliche Abkommen über soziale Sicherheit mit allen Staaten des ehemaligen Jugoslawien unterzeichnet. Das bedeutet, dass man die österreichische Pension völlig legal und ohne Abzüge auf ein Konto in der Heimat überwiesen bekommen kann, falls man sich für eine Rückkehr entscheidet. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos, und die einzige Verpflichtung besteht darin, dem österreichischen Pensionsfonds einmal jährlich eine Lebensbestätigung vorzulegen.
3. Verlust des Anspruchs auf die Ausgleichszulage
Dies ist ein entscheidender Punkt, auf den Pensionisten aus der Ex Yu Region besonders achten müssen. Wenn die österreichische Pension gering ist und man in Österreich lebt, hat man Anspruch auf die sogenannte Ausgleichszulage bis zum garantierten Minimum.
Diese Zulage ist jedoch streng an einen legalen und ständigen Wohnsitz in Österreich gebunden. Wenn man den Wohnsitz in Österreich abmeldet und in einen Staat der Ex Yu Region zieht, verliert man das Recht auf diese Zulage und erhält ausschließlich den Pensionsbetrag, den man durch die Beiträge tatsächlich erarbeitet hat.
Detaillierte und offizielle Informationen zu den Bedingungen, Tabellen für die Übergangsfristen nach Jahrgängen sowie Verfahren zur Antragstellung können direkt auf der offiziellen Website der österreichischen Pensionsversicherung eingesehen werden.
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