Einbau einer Klimaanlage in Wien: Ist es erlaubt und welche Regeln gelten?









Die Sommermonate in Wien bringen immer höhere Temperaturen mit sich, und in den Wohnungen älterer städtischer Gebäude, dem Gemeindebau, klettert das Thermometer nicht selten über 30 Grad Celsius.
Die lange angekündigte und freudig erwartete Nachricht wurde endlich von der städtischen Wohnungsverwaltung bestätigt. Die bisherige strenge Regelung zum Verbot von Klimaanlagen in Wohnungen von Wiener Wohnen ist offiziell aufgehoben.
Während der Einbau früher ausschließlich für medizinische Notfälle, wie etwa höchste Pflegestufen, reserviert war, können nun alle Mieter unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Kühlgeräte stellen.
Dennoch ist das Verfahren nicht völlig frei und erfordert die Erfüllung bestimmter administrativer und technischer Voraussetzungen, um die Ruhe der Nachbarn oder das Erscheinungsbild der Gebäude selbst nicht zu beeinträchtigen.
Vergiss laute Monoblock Systeme durch das Fenster oder improvisierte Lösungen. Wiener Wohnen erlaubt Split Klimaanlagen, die aus einer Inneneinheit, die den Raum kühlt, und einer Außeneinheit bestehen, die die Wärme abführt und an der Außenseite des Gebäudes montiert wird.
Diese Systeme wurden vor allem deshalb ausgewählt, weil sie modern und energieeffizient sind und äußerst leise arbeiten, wodurch das Risiko einer Ruhestörung der Nachbarschaft in heißen Tropennächten auf ein Minimum reduziert wird.
Um grünes Licht von der Verwaltung zu bekommen, muss das Projekt bestimmte Kriterien erfüllen. Die Installation darf ausschließlich von einer autorisierten und spezialisierten Fachfirma durchgeführt werden.

Die Außeneinheit muss so platziert werden, dass sie von der Straße aus möglichst wenig sichtbar ist, etwa innerhalb der Loggia, auf dem Balkon oder an der inneren Hoffassade, und das Gerät selbst darf die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte von 25 bis 35 dB nicht überschreiten. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Montage einer Klimaanlage zur Kühlung von Kellern, Lagerräumen oder Parkplätzen in Garagen weiterhin nicht gestattet ist.
Sollte die Außeneinheit dennoch von einer öffentlichen Fläche aus sichtbar sein, ist eine Genehmigung der Magistratsabteilung MA 19 erforderlich, die für Architektur und Stadtgestaltung zuständig ist. Unter spezifischen technischen Umständen wird die Baupolizei, also die MA 37, in den Prozess einbezogen, während für denkmalgeschützte Gebäude die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes zwingend nötig ist.
Bevor man das Gerät kauft oder Handwerker ruft, muss man den offiziellen Genehmigungsprozess durchlaufen, der mit der Beauftragung einer autorisierten Firma beginnt. Der Installateur wird die Wohnung besichtigen und ein offizielles Formular mit einer Skizze des genauen Einbauortes vorbereiten.
Für die Einreichung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt: das ausgefüllte offizielle Antragsformular von Wiener Wohnen, eine Skizze der Geräteposition, ein technisches Datenblatt mit Angaben zum Kühlmittel sowie ein professionelles Formular zur Lärmemission an der Grundstücksgrenze.(Formulare zum Herunterladen.)
Die kompletten Unterlagen werden an die offizielle E Mail Adresse der Verwaltung gesendethausverwaltung@wrw.wien.gv.at) oder über das Kundenportal eingereicht. Wiener Wohnen hat sich verpflichtet, auf ordnungsgemäße Anträge innerhalb von drei Wochen zu antworten, und mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung an der eigenen Adresse eingetroffen ist.
Der finanzielle Teil der Angelegenheit fällt komplett zu Lasten der Mieter. Obwohl die Stadt Wien den äußeren Sonnenschutz wie Rollläden und Jalousien mit bis zu 50 Prozent der Kosten subventioniert, gibt es für die Klimaanlagen selbst keinerlei staatliche Förderungen. Der Mieter trägt alle Kosten selbst: den Kauf des Geräts, die professionelle Montage, den Stromverbrauch sowie die obligatorische regelmäßige jährliche Wartung durch eine Fachkraft.
Wird das Gerät zudem an einer gemeinsamen Fassade oder auf dem Dach montiert, fällt eine einmalige Platzmiete von rund 70 Euro an, und es kann auch eine jährliche Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums hinzukommen, falls die Einheit in den Luftraum über dem öffentlichen Gehsteig ragt.
Schließlich ist es wichtig, auch an die Pflicht zur Entfernung des Geräts auf eigene Kosten zu denken. Wenn Wiener Wohnen mit einer Fassadensanierung beginnt, ist man verpflichtet, die Klimaanlage vorübergehend abzubauen, und dieselbe Pflicht erwartet einen beim Auszug aus der Wohnung, falls der neue Mieter das Gerät nicht übernehmen möchte.
Die neuen Regeln bringen eine enorme Erleichterung für alle, die in den Gebäuden von Wiener Wohnen in Wien leben. Obwohl das Verfahren formal ist und bei der Beschaffung der Dokumente Genauigkeit erfordert, ist die administrative Hürde endlich gefallen. Wenn man den Einbau für den kommenden Sommer plant, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um autorisierte Installateure zu kontaktieren und den Antrag rechtzeitig abzuschicken, um für die tropischen Tage bereit zu sein.
Lesen Sie noch: Schwimmbäder in Wien