Gesundheitsversorgung in Österreich für Touristen aus Serbien: Ein Leitfaden für das RFZO Formular










Vor Kurzem haben wir auf dem Portal über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung von Touristen aus der Region während ihres Aufenthalts in Österreich berichtetWährend Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, erfordert die Gesundheitsversorgung in Österreich für Touristen aus Serbien eine vorherige Vorbereitung und ein zweisprachiges Formular.
Da Serbien mit Österreich ein spezielles zwischenstaatliches Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet hat, können serbische Staatsbürger, die während ihres Aufenthalts in Österreich krankenversichert sein möchten, vor Reiseantritt eine entsprechende zweisprachige Bescheinigung einholen.
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern und Unklarheiten darüber zu beseitigen, was genau diese Bescheinigung abdeckt, teilen wir im Folgenden die offizielle Anleitung und die Regeln der Kasse für Sozialversicherung.
Bevor Sie eine Reise ins Ausland antreten, ist es wichtig zu wissen, dass alle Personen mit einer gültigen Krankenversicherungskarte während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts, wie einer Urlaubsreise oder einer Dienstreise, das Recht auf Nutzung der Notfallversorgung zu Lasten der Republikanischen Kasse za Krankenversicherung, dem RFZO, haben.
Um dieses Recht wahrzunehmen, müssen Sie vor der Reise ein zweisprachiges Formular einholen, wenn Sie in ein Land reisen, mit dem ein internationales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen wurde. Falls Sie in Länder reisen, mit denen kein solches Abkommen besteht, müssen Sie die Bescheinigung über die Nutzung der Gesundheitsversorgung im Ausland, das Formular OZ 12, beantragen.
Die Bescheinigung beziehungsweise das entsprechende zweisprachige Formular wird von der zuständigen Filiale der Republikanischen Kasse für Krankenversicherung ausgestellt.
Falls das entsprechende zweisprachige Formular ausgestellt wurde, werden die Kosten für die erbrachten Gesundheitsleistungen vom RFZO beglichen. Falls die genannte Bescheinigung ausgestellt wurde, erstattet das RFZO die Kosten ganz oder teilweise zurück.
Die Republik Serbien hat 20 internationale Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet, die die Krankenversicherung einschließen. Auf dieser Grundlage können Versicherte das Recht auf Notfallversorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts in diesen Ländern anhand der folgenden zweisprachigen Formulare beziehungsweise Reisepässe wahrnehmen.
Die Bescheinigung oder das zweisprachige Formular wird von der zuständigen Filiale des RFZO am Wohnort ausgestellt, und zwar
auf Basis einer positiven Stellungnahme der Ärztekommission. Diese hat zuvor Einsicht in die Abschrift der Krankenakte genommen, die vom gewählten Arzt ausgefüllt wurde, beziehungsweise:
Die Bescheinigung oder das zweisprachige Formular wird jeder versicherten Person ausgestellt, die in den letzten 12 Monaten nicht an akuten oder chronischen Krankheiten in der akuten Phase leidet oder gelitten hat, für die eine längere oder ständige Behandlung erforderlich ist, beziehungsweise wenn sich die versicherte Person nicht in einem Zustand befindet, der kurz nach der Ankunft im Ausland eine längere Behandlung oder die Unterbringung in einer stationären Gesundheitseinrichtung einschließlich anderer Gesundheitsleistungen erfordern würde.
Die Bescheinigung oder das zweisprachige Formular wird für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen ausgestellt, und die Ausstellung ist kostenlos. Wenn die Bescheinigung nicht genutzt wird, beziehungsweise wenn während des Auslandsaufenthalts keine Notwendigkeit für medizinische Nothilfe bestand, kann die Bescheinigung an die zuständige Filiale zurückgegeben und im Falle neuer Reisen erneut beantragt werden.
Im Falle des Bedarfs an medizinischer Hilfe im Ausland übergibt die versicherte Person das zweisprachige Formular dem Träger der Krankenversicherung am Ort des vorübergehenden Aufenthalts, also der Krankenkasse.
dvojezični obrazac nosiocu zdravstvenog osiguranja u mestu privremenog boravka (kasi zdravstvenog osiguranja).
Falls Notfallleistungen im Ausland direkt von der versicherten Person bezahlt werden müssen, kann nach der Rückkehr in die Republik Serbien ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Direktion der Republikanischen Kasse für Krankenversicherung gestellt werden. Dem Antrag auf Kostenerstattung sind zwingend die medizinische Dokumentation und die Originalrechnung der Gesundheitseinrichtung, in der die Behandlung stattfand, beziehungsweise der Nachweis, dass die Gesundheitsleistungen bezahlt wurden, beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Notfallversorgung im Ausland nur dann erstattet werden, wenn die Gesundheitsleistungen von einer Institution oder einem einzelnen Arzt erbracht wurden, die oder der in diesem Land einen Vertrag über die Erbringung von Gesundheitsleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems hat, also nicht von Privatärzten.
Wenn Sie vor der Reise keine Bescheinigung oder kein zweisprachiges Formular eingeholt haben, können Sie keine Kostenerstattung durchführen.
Die oben genannten Regeln und Verfahren gelten weder für Personen, die zur Arbeit ins Ausland entsandt wurden, noch für Personen, denen das RFZO eine Behandlung im Ausland zu Lasten der Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt hat. Dies betrifft die Behandlung von Krankheiten, Zuständen oder Verletzungen, die in der Republik Serbien nicht erfolgreich behandelt werden können, sofern in dem Land, in das die versicherte Person entsandt wird, die Möglichkeit für eine erfolgreiche Behandlung dieser Krankheit, dieses Zustands oder dieser Verletzung besteht.
Für alle weiteren Informationen können Sie die zuständige Filiale der Republikanischen Kasse für Krankenversicherung über den folgenden Link kontaktieren: kontakt
Übernommen von der offiziellen Website der Republikanischen Kasse für Krankenversicherung der Republik Serbien.
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