Personen, die sich länger als 5 Jahre ununterbrochen in Österreich aufhalten, erhalten eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung.
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich.
- Nachweis über den Abschluss eines B1-Deutschkurses;
- Der Antrag wird bei der Abteilung - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr:
- 195 Euro für Personen unter 6 Jahren.
- 210 Euro für Personen über 6 Jahre.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
- Geburtsurkunde;
- Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
- Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Bestätigung über mögliche Kredite oder sonstige Schulden in Österreich, die beim KSV-Institut eingeholt werden kann. Der Antrag kann online gestellt werden auf folgende Webseite.
- Nachweis über den Abschluss eines B1-Deutschkurses;
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Familienzusammenführung ist möglich.
- Ein Daueraufenthalt EU Visum bedeutet gleichzeitig uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
- Obwohl das Visum unbegrenzt ist, muss es alle 5 Jahre verlängert werden.