“Betriebsentsandter” je jedna vrsta poslovne boravišne dozvole, koja se dodeljuje osobama, koje određena firma iz neke od “trećih” zemalja, šalje u Austriju, da bi obavljale određeni posao za neku austrijsku firmu.

Eine solche Aufenthaltsgenehmigung wird Personen erteilt, deren geschäftlicher Aufenthalt länger als 6 Monate dauern wird.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Vertrag mit einem österreichischen Unternehmen.
  • Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten wird das Visum von der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland ausgestellt.
  • Für einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist die Abteilung für Ausländerangelegenheiten - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Kosten: € 218 (Januar 2026)

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Wohnbestätigung
  6. Bestätigung der Wohnmiethöhe;
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Potvrda od biroa za zapošljavanje “AMS” koju obezbeđuje porodica kod koje će se boraviti.
  9. Nachweis über den Lebensunterhalt während des Aufenthalts (Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Gehalts);
  10. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  11. Uverenje o dozvolu pristupa radnom tržištu Austrije – Sicherungsbescheinigung, koji austrijski biro za zapošljavanje (AMS) izdaje austrijskoj firmi sa kojom je sklopljen ugovor.
  12. Bestätigung über mögliche Kredite oder sonstige Schulden in Österreich, die beim KSV-Institut eingeholt werden kann. Der Antrag kann online gestellt werden auf folgende Webseite.

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Eine Familienzusammenführung ist nicht möglich.
  • Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt