"Betriebsentsandter" ist eine Art von Geschäftsaufenthaltsbewilligung, die Personen aus sogenannten "Drittstaaten" erhalten, die von einem Unternehmen nach Österreich entsandt werden, um eine bestimmte Tätigkeit für ein österreichisches Unternehmen auszuüben.

Eine solche Aufenthaltsgenehmigung wird Personen erteilt, deren geschäftlicher Aufenthalt länger als 6 Monate dauern wird.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Vertrag mit einem österreichischen Unternehmen.
  • Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten wird das Visum von der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland ausgestellt.
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten wird der Antrag an die Ausländerbehörde Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Wohnbestätigung
  6. Bestätigung der Wohnmiethöhe;
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Bestätigung vom Arbeitsmarktservice "AMS", die von der Familie bereitgestellt wird, bei der der Aufenthalt erfolgt.
  9. Nachweis über den Lebensunterhalt während des Aufenthalts (Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Gehalts);
  10. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  11. Bescheinigung über die Erlaubnis zum Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt – Sicherungsbescheinigung, die vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) an das österreichische Unternehmen ausgestellt wird, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde.
  12. Bestätigung über mögliche Kredite oder sonstige Schulden in Österreich, die beim KSV-Institut eingeholt werden kann. Der Antrag kann online gestellt werden auf folgende Webseite.

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Eine Familienzusammenführung ist nicht möglich.
  • Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt