Für viele Familien in Österreich sind Reisen von Kindern ohne beide Elternteile keine Ausnahme, sondern Alltag. Ferien, Besuche bei Oma und Opa, Schulausflüge oder Sommerurlaube – all das sind Situationen, in denen ein Kind ohne einen oder beide Elternteile unterwegs ist.

Genau deshalb stellt sich jedes Jahr aufs Neue dieselbe Frage: Braucht man eine Einverständniserklärung und was kann an der Grenze passieren?

Die Antwort ist weder ganz einfach noch kompliziert – wenn man versteht, wie die Dinge in der Praxis funktionieren.

Die Grenze als „Zone der Ungewissheit“

In den meisten europäischen Ländern, einschließlich der Balkanregion, gibt es keine einheitliche Regel, die immer und überall gilt. Es gibt jedoch etwas anderes: die Praxis.

Die Grenzpolizei hat das Recht zu überprüfen, ob ein Kind mit Zustimmung der Eltern reist. Das passiert nicht immer und nicht an jedem Grenzübergang. Manchmal passiert das Kind ohne eine einzige Frage. Manchmal jedoch kann ein Blick des Beamten und eine einzige Frage den gesamten Reiseverlauf verändern.

In diesem Moment wird ein einfaches Stück Papier zur entscheidenden Sache.

Warum überhaupt eine Einverständniserklärung verlangt wird

Es gibt in Europa kein einheitlich gesetzlich festgelegtes Mindestalter. Kinder dürfen alleine reisen, aber die konkreten Bedingungen hängen vom jeweiligen Verkehrsmittel ab (z. B. haben Fluggesellschaften eigene Regeln), während für die Grenze wichtiger ist, ob eine Zustimmung der Eltern vorliegt als das Alter des Kindes. Der Grund dafür ist nicht Bürokratie, sondern Schutz.

Europäische Staaten sowie Länder der Region reagieren besonders sensibel auf Situationen, die auf Folgendes hindeuten könnten: – illegale Mitnahme eines Kindes ohne Zustimmung der Eltern – Sorgerechtsstreitigkeiten – mögliche Missbrauchsfälle.

Deshalb hat die Grenzpolizei das Ermessen zu reagieren, wenn ein Kind nicht mit beiden Eltern reist. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Routinekontrolle. In einer kleineren Anzahl von Fällen kann daraus jedoch ein Anhalten und zusätzliche Befragungen entstehen.

Erfahrungen aus der Praxis

Viele Eltern in Österreich haben dieselbe Erfahrung: Das Kind reist jahrelang ohne ein solches Dokument und es gibt nie Probleme. Und das stimmt auch.

Aber genauso stimmt, dass sich die Situation in einem Moment ändern kann – an einem einzigen Grenzübergang, mit einem einzigen Beamten, der sich entscheidet nachzufragen.

Dann passiert genau das, was niemand möchte: Warten, Anrufe bei den Eltern, Nachweise zur Identität und zum Verhältnis. Und das alles wegen eines Dokuments – der Einverständniserklärung.

Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ist kein kompliziertes Dokument. Sie erfordert kein besonderes Verfahren und muss nicht immer beglaubigt sein. Sie hat jedoch eine wichtige Funktion: Sie gibt eine klare Antwort auf die Frage, die die Grenzpolizei stellt – reist das Kind mit Wissen und Zustimmung der Eltern?

Wenn diese Antwort auf Papier vorliegt, ist die Situation meist in wenigen Sekunden geklärt.

Aus diesem Grund gilt unter Eltern, die ihre Kinder häufig reisen lassen, schon lange eine ungeschriebene Regel: Wenn ein Kind nicht mit beiden Eltern reist, sollte es immer eine Einverständniserklärung mitführen.

Muss die Einverständniserklärung handschriftlich sein oder gibt es Formulare

Die Einverständniserklärung der Eltern für die Reise eines Kindes muss nicht in einer bestimmten Form verfasst sein – grundsätzlich reicht auch ein einfacher Text mit den wichtigsten Angaben und der Unterschrift der Eltern.

Mit anderen Worten: Die Erklärung kann auch handschriftlich verfasst sein und ist gültig, wenn sie klar zeigt, dass die Eltern der Reise zustimmen.

In der Praxis werden jedoch immer häufiger fertige Formulare verwendet. Der Grund ist einfach: Sie enthalten bereits alle notwendigen Felder und sind an verschiedene Länder angepasst, wodurch Missverständnisse an der Grenze reduziert werden.

Besonders wichtig ist die Sprache des Dokuments. Die Grenzpolizei in dem Land, durch das das Kind reist oder in das es einreist, muss den Inhalt verstehen können. Daher wird empfohlen, das Dokument auf Deutsch oder Englisch, aber auch in der Sprache des Ziellandes zu verfassen.

Zum Beispiel, wenn ein Kind aus Österreich über Ungarn nach Serbien reist, ist es sinnvoll, vorzubereiten:
– ein Formular auf Ungarisch für die Durchreise durch Ungarn
– ein Formular auf Serbisch für die Einreise nach Serbien

So lassen sich zusätzliche Fragen vermeiden und die Kontrolle wird beschleunigt.

Fertige Formulare in mehreren Sprachen können hier heruntergeladen werden.

Fazit

Reisen von Kindern ohne Eltern aus Österreich durch Europa und in die Länder der Region verlaufen in den meisten Fällen problemlos. Dennoch zeigen gerade die seltenen Fälle, in denen die Kontrolle strenger ausfällt, wie wichtig ein einziges Dokument sein kann. Es ist also nicht die Frage, ob es Probleme an der Grenze geben wird, sondern ob man überhaupt ein Risiko eingehen möchte – für etwas, das völlig kostenlos ist und nur zwei Minuten Zeit zum Ausfüllen benötigt.


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