Lesben, Schwule und Transgender in Wien sind seit vielen Jahren Konsumenten von Gesetzen gegen gleichgeschlechtliche Diskriminierung.
In Wien leben etwa 180.000 Angehörige dieser Gemeinschaften, und die Stadt setzt sich dafür ein, dass keiner ihrer Einwohner diskriminiert wird.
Deshalb gibt es in Wien ein spezielles Antidiskriminierungsgesetz sowie eine spezialisierte Beratungsstelle (WASt).
Dadurch sind alle Personen rechtlich gleichgestellt, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, und Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität ist in allen Lebensbereichen verboten.
LGBTQ-Gemeinschaft
In Wien gibt es auch eine vielfältige LGBTQ+-Gemeinschaft. Zahlreiche Gruppen, Vereine, Lokale, Medien und Bewegungen sind hier vernetzt.
Bei der "Pride", der sogenannten Wiener Regenbogenparade, gehen sie aktiv auf die Straße, um im öffentlichen Raum sichtbar zu sein.
Ehe und eingetragene Partnerschaft
Seit 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten.
Vor der Einführung dieses Gesetzes bestand die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft. Diese war dem Ehevertrag fast gleichgestellt, und jetzt können auch unterschiedliche Geschlechterpaare sie eingehen.
Weitere Informationen zur Eheschließung und eingetragenen Partnerschaft finden Sie unter folgendem Link.
Kinder Adoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
In Wien können gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren.
Verheiratete oder eingetragene Partner können das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren (Stiefkind-Adoption) und auch ein fremdes Kind (Fremdkind-Adoption) annehmen.
Künstliche Befruchtung ist für lesbische Paare in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft erlaubt.
Künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen ist verboten. Leihmutterschaft ist auch in Österreich verboten.
Transgender-Personen – Geschlechtsumwandlung und Namensänderung
Eine Namensänderung und eine rechtliche Geschlechtsumwandlung können im Standesamt (Personenstandsänderung und Namensänderung) erfolgen.
Dafür ist kein chirurgischer Eingriff erforderlich. Allerdings ist ein entsprechendes ärztliches Gutachten erforderlich. Zuerst erfolgt die rechtliche Geschlechtsumwandlung, dann ist eine Namensänderung möglich.
Es gibt auch Vorschriften und Empfehlungen für hormonelle Therapie und geschlechtsangleichende Operationen.
Weitere Informationen zur Geschlechtsumwandlung finden Sie hier.
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