Aktualisiert am 07.04.2022.
Die Pensionsversicherung in Österreich basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip.
1. Säule
Die erste Säule der Pensionsversicherung ist eine pflichtige staatliche Versicherung, die auf dem Prinzip der laufenden Finanzierung beruht. Die gezahlten Beiträge an den Pensionsfonds (zu Lasten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer) werden als Pensionen an die aktuellen Pensionisten ausgezahlt.
2. Säule
Die zweite Säule bezieht sich auf sogenannte private Pensionen. Es handelt sich um eine pflichtige zusätzliche private Pensionsversicherung, bei der ein Teil der Beiträge, die in den staatlichen Pensionsfonds fließen, in einen privaten Pensionsfond umgeleitet wird, so dass die Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Pensionen haben, eine staatliche und eine private.
Freiwillige Lebensversicherungen können als eine Form der "zweiten Säule" betrachtet werden.
3. Säule
Die dritte Säule ist eine freiwillige Pensionsversicherung, die von allen Bürgern genutzt werden kann, unabhängig davon, ob sie beschäftigt sind oder nicht.
Sie leisten zusätzliche Beiträge auf persönliche Konten, die sie später als zusätzliches Einkommen im Ruhestand nutzen.
Staatliche Pflichtversicherung
Diese Versicherung zahlt der Arbeitgeber in den staatlichen Pensionsfonds ein. Der Arbeitgeber zieht praktisch einen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von jedem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ab und zahlt ihn in den Pensionsfonds ein.
Wenn Sie 65 Jahre alt sind (wenn Sie ein Mann sind), oder 60 Jahre (wenn Sie eine Frau sind), haben Sie Anspruch auf Pension.
Österreich hat ein Abkommen mit Serbien und Bosnien und Herzegowina unterzeichnet, der es ermöglicht, die Dienstjahre, die Sie in diesen Ländern haben, mit den Dienstjahren in Österreich zu verbinden bzw. zusammen zu rechnen.
Bei der Pensionierung erhalten Sie eine Pension aus allen drei Ländern, abhängig davon, wie viele Jahre Sie in jedem von ihnen gearbeitet haben.
Private Pflichtversicherung
Seit 2003 sind alle Arbeitgeber in Österreich verpflichtet, 1,53% des Bruttoeinkommens in die Fonds der gewählten Pensionsversicherung (Vorsorgekasse) einzuzahlen.
Der Arbeitgeber wählt den Fonds selbst aus, und die Zahlungen an den Fonds erfolgen automatisch (der Arbeitgeber zahlt praktisch in den staatlichen Pensionsfonds ein, der dann dieses Geld an das private Versicherungsunternehmen überweist.
Einmal im Jahr erhalten die Arbeitnehmer per Post einen Kontoauszug mit dem aktuellen Saldo.
Die eingezahlten Beiträge verfallen nie, sondern erhöhen sich kumulativ jedes Jahr.
Einige der Versicherungsunternehmen, die diese Art von Versicherung anbieten, sind Bonus, Allianz, BUAK, VBV – Vorsorgekasse, usw.
Diese Versicherung stellt faktisch die zweite Säule der Pensionsversicherung dar. Die eingezahlten Summen sind garantiert, und im Durchschnitt zahlen die Versicherungsunternehmen eine jährliche Verzinsung von etwa 3% auf das Kontoguthaben.
Gleichzeitig erhebt die Verwaltung dieser Konten jährlich Gebühren in Höhe von etwa 2,0-2,7%.
Wann können Sie dieses Geld abheben?
Sie können dieses Geld nicht abheben, solange Sie beschäftigt sind. Das Geld kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgehoben werden, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Arbeitgeber hat mindestens 36 Monate in die Vorsorgekasse eingezahlt (unabhängig davon, wie oft Sie in diesen 36 Monaten den Job gewechselt haben),
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte einvernehmlich.
Wenn Sie dieses Geld nie abheben, können Sie am Ende Ihres Arbeitslebens den Gesamtbetrag auf einmal oder in Raten als Teil der Pension abheben.
Sie können das Geld auch unter einer speziellen Bedingung einmal abheben - wenn Sie in den letzten 5 Jahren nichts in den staatlichen Pensionsfonds in Österreich eingezahlt haben.
Bei der Abhebung erhebt der Staat eine Steuer von 6%. Im Todesfall haben die Erben das Recht, über den gesamten Fonds zu verfügen.
Sie können das Geld auch von einem Fond zu einem anderen übertragen, jedoch unter der Bedingung, dass Sie den Arbeitgeber mindestens 3 Jahre lang nicht gewechselt haben.
Freiwillige private Zusatzversicherung
Diese Versicherung schließen Sie selbst ab, wenn Sie zusätzliche Mittel während Ihrer Pensionierung absichern möchten.
Der eingezahlte Betrag wird vom Staat mit 4,25% subventioniert, bis zu einem Höchstbetrag von 122,19 EUR pro Jahr.
Zum Beispiel betrug der maximale Betrag, der im Jahr 2019 eingezahlt werden konnte, 2975,10 €, und er erhöht sich in der Regel jedes Jahr.
Sie können auch einen höheren Betrag während des Jahres einzahlen, erhalten jedoch keine staatliche Subvention dafür.
Die gezahlten Prämien werden am Ende als lebenslange Pension oder als Einmalzahlung ausgezahlt (was steuerlich ungünstig ist, da Sie in diesem Fall eine Steuer von 27,5% auf den Kapitalgewinn zahlen müssen).
Im Falle eines Unfalls erhöht sich der garantierte Betrag um 50%.
Die Nutzung dieser Versicherung bringt auch steuerliche Vorteile mit sich, da Sie die Pension als abzugsfähig in der Steuererklärung angeben können und im Falle der Pensionierung keine Kapitalgewinnsteuer zahlen.
Die Versicherungsunternehmen, die dieses Produkt anbieten (z. B. Wiener Stadtische), garantieren in der Regel die Auszahlung der eingezahlten Prämien und staatlichen Subventionen, so dass Sie das eingezahlte Geld theoretisch nicht verlieren können.
Was machen die Versicherungsunternehmen mit dem eingezahlten Geld?
Bis Sie 50 Jahre alt sind, investiert die Wiener Stadtische 15% der eingezahlten Beträge in Aktien von Unternehmen. Ab dem 51. Lebensjahr fällt dieser Prozentsatz auf 5%.
Falls Sie außerhalb Österreichs leben und in einen privaten Fonds einzahlen möchten, der Ihnen später eine zusätzliche Rente bringt, ist dies möglich.
Die einzige Bedingung ist, dass Sie ein Konto bei einer Bank in Österreich haben und dort einen monatlichen Betrag einzahlen, den Sie mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen vereinbaren.
Unser Vorschlag wäre, Kontakt mit einem Versicherungsunternehmen in Österreich aufzunehmen und sich konkret zu erkundigen.
Teile des Textes wurden von http://mojzivotubecu.blogspot.com übernommen.
Auf dem folgenden Link können Sie eine Broschüre mit allen notwendigen Informationen zum Erreichen Ihrer Pension in Österreich herunterladen: herunterladen sie hier die Broschüre.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.