Ab dem 1. Januar 2025 erfährt die Familienbeihilfe in Österreich eine deutliche Erhöhung um 4,6 %, was zu einer größeren finanziellen Sicherheit für Familien mit Kindern beitragen wird. Diese Maßnahme ist Teil der regelmäßigen Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation und spiegelt die Bemühungen der österreichischen Regierung wider, Familien bei der Bewältigung steigender Lebenshaltungskosten zu unterstützen.

Neue Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab:

  • Von der Geburt bis 3 Jahre: 138,40 € monatlich
  • Von 3 bis 10 Jahre: 148,00 € monatlich
  • Von 10 bis 19 Jahre: 171,80 € monatlich
  • Über 19 Jahre: 200,40 € monatlich

Neben der Grundfamilienbeihilfe haben Eltern Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag, der 70,90 € pro Kind monatlich beträgt und automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird.

Zuschläge für mehrere Kinder (Geschwisterstaffelung)

Familien mit mehreren Kindern erhalten pro Kind einen zusätzlichen Zuschlag:

  • Für zwei Kinder: zusätzlich 8,60 € pro Kind
  • Für drei Kinder: zusätzlich 21,10 € pro Kind
  • Für vier Kinder: zusätzlich 32,10 € pro Kind
  • Für fünf Kinder: zusätzlich 38,90 € pro Kind
  • Für sechs Kinder: zusätzlich 43,40 € pro Kind
  • Für sieben und mehr Kinder: zusätzlich 63,00 € pro Kind

Dieses System fördert größere Familien, indem es zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet, je mehr Kinder in der Familie leben.

Zuschläge für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen können Eltern einen zusätzlichen Betrag von 155,90 € monatlich erhalten , zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe. Um diesen Zuschlag zu erhalten, ist es erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen, das den Gesundheitszustand des Kindes bestätigt.

Erhöhungen und automatische Auszahlung

Die Auszahlungen der Familienbeihilfe erfolgen automatisch und werden monatlich auf das Konto der Eltern überwiesen. Die Erhöhungen ab dem 1. Januar 2025 werden automatisch angewendet, ohne dass zusätzliche Anträge oder Anmeldungen erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Dokumente benötigt werden, um Anspruch auf die Beihilfe zu haben, können Sie sich hier informieren.