Vollkaskoliste, Apostille oder Null-Beglaubigung – welches Verfahren gilt für Österreich?










Thema: Verfahren zur Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Bosnien und Herzegowina
Grundsätzlich gibt es drei Legalisierungsverfahren:
Verfasst von Miloš Davidović, wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo, und Tarik Velić, Rechtsanwalt aus Sarajevo.