Thema: Erbschaftsregelung und Eigentumserwerb an Immobilien ohne persönliche Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina

Die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten oder der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Bosnien und Herzegowina ist auch ohne persönliche Anwesenheit der betroffenen Person möglich – vorausgesetzt, es wird eine Vollmacht erteilt, mit der ein Vertreter im Namen der Person alle notwendigen rechtlichen Schritte übernehmen kann. In der Praxis werden solche Vollmachten am häufigsten an Anwält:innen vergeben, wobei auch andere Privatpersonen bevollmächtigt werden können, sofern sie eine entsprechend wirksame Vollmacht vorlegen.

Ein wichtiger Ausnahmefall betrifft die Abgabe einer Erbschaftserklärung (nasljednička izjava), die persönlich erfolgen muss. Aber selbst in diesem Fall ist keine physische Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina erforderlich – die Erklärung kann bei einem Notar im Ausland abgegeben und in dieser Form an das zuständige Gericht in BiH weitergeleitet werden.

Verfasst von Miloš Davidović, wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo, und Tarik Velić, Rechtsanwalt aus Sarajevo.