Thema: Vollmacht – Form, Beglaubigung und besondere Situationen

Eine Vollmacht, mit der eine andere Person ermächtigt wird, bestimmte rechtliche Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen, wird in der Regel durch einen Anwalt aufgesetzt und nach der Unterschrift der Partei mit dem Siegel des Anwalts beglaubigt. Es gibt jedoch rechtliche Geschäfte, bei denen eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich ist – beispielsweise beim Verkauf von Immobilien oder bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen (etwa bei Unternehmen). Wird die Vollmacht aus dem Ausland erteilt oder wird eine Person bevollmächtigt, die nicht als Anwalt tätig ist, so kann die Vollmacht auch bei einem Notar im Aufenthaltsland erstellt und beglaubigt werden. Je nach geltendem Rechtssystem kann zusätzlich eine Legalisierung erforderlich sein – inklusive Beglaubigungen und Überbeglaubigungen durch die zuständigen Behörden.

ℹ️ Für Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina mit Wohnsitz in Österreich besteht auch die Möglichkeit, eine Vollmacht direkt bei der Botschaft von Bosnien und Herzegowina auszustellen – was für viele Bürger eine vereinfachte und praktische Alternative darstellt.

Verfasst von Miloš Davidović, wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo, und Tarik Velić, Rechtsanwalt aus Sarajevo.