In Österreich ist ein Aufenthalt für freiwillige Arbeit oder Freiwilligentätigkeit in einer humanitären Organisation möglich. Für diese Art des Aufenthalts hat der Gesetzgeber eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung vorgesehen.
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Vertrag über Freiwilligenarbeit für eine bestimmte Organisation in Österreich.
- Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten ist der Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland zu stellen.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten wird der Antrag an die Ausländerbehörde Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr: 160 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
- Geburtsurkunde;
- Heiratsurkunde (falls verheiratet);
- Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
- Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Vertrag über Freiwilligenarbeit für eine bestimmte Organisation in Österreich, der folgende Punkte enthalten muss:
- Eine genaue Beschreibung der Aufgaben, die während des Aufenthalts ausgeführt werden sollen;
- Detaillierte Arbeitsbedingungen: Arbeitszeiten und Arbeitsort für die Freiwilligenarbeit;
- Eine genaue Liste der Werkzeuge, die der Freiwillige verwenden wird;
- Eine Beschreibung der Fähigkeiten, die der Freiwillige möglicherweise während des Aufenthalts erwirbt. - Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Der Antrag kann auch bei der Ankunft in Österreich persönlich gestellt werden.
- Eine Familienzusammenführung ist nicht möglich.
- Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
- Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
- Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt