Aufenthaltstitel
Die Republik Österreich sieht verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsangehörige sogenannter "Drittstaaten" vor, zu denen Länder des ehemaligen Jugoslawien wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien gehören.
Kategorie
Es gibt zwei Kategorien für Aufenthaltsgenehmigungen in Österreich:
- Aufenthaltsbewilligung
- Aufenthaltstitel
Aufenthaltsbewilligungen beziehen sich auf einen vorübergehenden Aufenthalt ohne die Absicht einer dauerhaften Niederlassung.
Mehr über Aufenthaltsbewilligungen in Österreich lesen sie hier.
Aufenthaltstiteln ermöglichen einen Aufenthalt in Österreich mit der Absicht der dauerhaften Niederlassung.
In diesem Artikel werden wir uns genau mit dem Thema "Aufenthaltstitel in Österreich" beschäftigen.
Aufenthaltstitel mit der Absicht der dauerhaften Niederlassung
In Österreich gibt es insgesamt 13 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln mit der Absicht der dauerhaften Niederlassung:
- Blaue Karte EU
- Daueraufenthalt EU;
- Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkraft
- Rot-Weiß-Rot-Karte für unselbständige Schlüsselkraft;
- Rot-Weiß-Rot-Karte” für Start-up-GründerInnen;
- Drittstaatsangehörige mit einem “Daueraufenthalt EU”
- Familienangehörige
- Ausgenomme Erwerbstätigkeit
- Angehörige von ÖsterreicherInnen sowie von EWR- oder Schweizer BürgerInnen
- Forscherinnen und Forscher
- Künstlerinnen und Künstler
- Sonderfälle mit unselbständiger Erwerbstätigkeit;
- Familienzusammenführung;
Aufenthaltstitel – Wo den Antrag einreichen?
Der erste Antrag wird in der Botschaft oder im Konsulat des Landes gestellt, aus dem der Antragsteller kommt.
Bei bestimmten Aufenthaltsgenehmigungen ist es möglich, den Antrag auch bei der Ankunft in Österreich zu stellen.
Wo der Antrag für welche Art von Aufenthaltstitel eingereicht wird, ist in den entsprechenden Artikeln genauer beschrieben.
Die Verlängerung des Aufenthaltstitel erfolgt im Magistrat der Gemeinde, in der die Person gemeldet ist.
Wie lange dauert es, ein Aufenthaltstitel zu erhalten?
Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab. Die Wartezeit ist nicht dieselbe für jemanden, der sich mit einem österreichischen Staatsbürger verbindet, und für jemanden, der auf ein Visum für Künstler wartet.
Im Allgemeinen sollte der Prozess, wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, innerhalb von 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein.
Auf jeden Fall sollte man nicht untätig bleiben, sondern gelegentlich anrufen und nach dem Stand des Verfahrens fragen.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.