Državljani Austrije, Švajcarske ili neke od zemalja članica EU koji imaju neprekidni boravak na teritoriji Austrije, mogu svojim rođacima iz tzv. “trećih” zemalja napraviti vizu pod određenim uslovima.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Als Verwandte gelten:
    – Supružnici;
    – Istopolni partneri;
    – Roditelji;
    – Supružnikovi roditelji;
    – Bake i deke;
    – Životni saputnici ako se može dokazati da veza potiče iz tzv. “treće” zemlje i taje dovoljno dugo;
    – Osobe sa kojima je austrijski državljanin živeo u “trećoj” zemlji u istom domaćinstvu;
    – Osobe iz “trećih” zemalja za koje se austrijski državljanin mora brinuti;
  • Der Antrag wird bei der Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr:
    – 39 evra za mlađe od 16 godina (januar 2026.).
    – 91 evra za starije od 16 godina (januar 2026.)

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  9. Nachweis der Verwandtschaft;
  10. Verpflichtungserklärung, begläubigt vom Notar;
  11. Nachweis über den Abschluss eines A1-Deutschkurses;
  12. Nachweis über die Mittel, mit denen Eltern oder Großeltern in Österreich unterstützt werden sollen;
  13. Nachweis über den Gesundheitszustand der Person, um die sich der österreichische Staatsbürger kümmert;

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Das Visum unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Nachweis eines abgeschlossenen A1-Deutschkurses ist notwendig (außer für Personen unter 14 Jahren und gesundheitlich beeinträchtigte Personen).
  • Inhaber eines solchen Visums haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
  • Nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich kann ein dauerhaftes Visum beantragt werden.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt