Familienzusammenführung ist vorgesehen für Personen, die dauerhaft in Österreich leben und eine Person aus ihren Familien aus sogenannten "Drittstaaten" herbeiführen möchten.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Folgende Personen haben Anspruch auf das oben genannte Visum:
    Familienmitglieder einer Person, die eines der folgenden Visum besitzt:
    1. Ausgenommen Erwerbstätigkeit;
    2. Rot-Weiß-Rot;
    3. Dauerhaft EU;
    4. Angehöriger;
    5. Künstler;
    6. Sonderfälle unselbständige Erwerbstätigkeit;
    - Familienmitglieder einer Person mit dem offiziellen Flüchtlingsstatus.
    Bei Ehepartnern müssen beide Personen über 21 Jahre alt sein.
    Kinder (Stiefkinder) dürfen nicht älter als 18 Jahre sein und müssen ledig sein.
  • Der Antrag wird bei der Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr:
    - 145 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
    - 160 Euro für Personen über 6 Jahre.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Nachweis eines abgeschlossenen A2-Deutschkurses, außer für Personen unter 14 Jahren.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt