Angehörige von "Drittstaaten" können sich für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Unternehmer bewerben, wenn sie einige der unten aufgeführten Bedingungen erfüllen.
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Innerhalb des neu gegründeten Unternehmens sollen innovative Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Technologien entwickelt und auf den Markt gebracht werden.
- Nachweis eines Gründungskapitals in Höhe von mindestens 50.000 Euro, wobei der Besitz der Hälfte des Kapitals nachgewiesen werden muss (Eigenkapital, keine Kredite).
- Der Antrag wird bei der Abteilung - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr: 160 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
- Geburtsurkunde;
- Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
- Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
- Schulzeugnis - Diplom
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache.
- Bestätigung über die Verfügbarkeit des Kapitals, das in das Geschäft investiert wird.
- Businessplan.
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Familienzusammenführung ist möglich.
- Nachweis über den Abschluss eines A2-Deutschkurses ist notwendig;
- Das erste Visum wird für maximal 2 Jahre ausgestellt. Danach kann eine rot-weiß-rot-plus Karte beantragt werden.
- Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt