Personen aus "Drittstaaten", die in sogenannten spezifischen Branchen tätig sind, haben das Recht auf dauerhafte Ansiedlung in der Republik Österreich.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Zu den spezifischen Branchen gehören:
    - Beschäftigte in Bildungseinrichtungen oder Instituten, die auf internationalen Kulturabkommen beruhen.
    - Diplomatisches Personal.
    - Geistliche einer gesetzlich anerkannten Kirche oder religiösen Gemeinschaft.
    - Spezielle Führungskräfte, ihre Ehepartner und Kinder sowie ihr Hauspersonal.
    - Journalisten - Korrespondenten für ausländische Medien.
    - Wissenschaftler.
    - Personal, das in Einrichtungen der Europäischen Union beschäftigt ist.
    - Professoren und Lehrer an bestimmten internationalen Schulen in Österreich.
    - Mitarbeiter im Luftverkehrssektor im Rahmen von zwischenstaatlichen Abkommen.
    - Lehrendes oder Forschendes Personal an Hochschulen in Österreich.
    - Mitarbeiter, die im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen militärische Tätigkeiten ausüben.
    - Personen, die wissenschaftliche Arbeit im Sicherheitsbereich leisten.
    - Personal bestimmter internationaler Organisationen.
  • Der Antrag wird bei der Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  9. Arbeitsvertrag von einem österreichischen Arbeitgeber;
  10. Nachweis der spezifischen Beschäftigung (z. B. Presseakkreditierung).

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland eingereicht.
  • Der Antrag kann auch in Österreich eingereicht werden.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Nachweis eines abgeschlossenen A1-Deutschkurses ist notwendig (außer für Personen unter 14 Jahren).
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt