Leider sind wir Zeugen der Tatsache, dass eine große Anzahl von geschlossenen Ehen durch Scheidung endet. Die Scheidung einer Ehe ist eine der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten, eine Ehe zu beenden.

Viele Ehepartner, die in Bosnien und Herzegowina geheiratet haben und danach ihr gemeinsames Leben in Österreich fortgesetzt haben, sind leider zu einem Zeitpunkt zu einer Ehescheidung gekommen und fragen sich, ob sie ihre Ehe offiziell in Österreich beenden müssen oder ob sie dies auch in Bosnien und Herzegowina tun können.

Um das Dilemma zu klären, haben wir diese Frage der Anwaltskanzlei Ristić gestellt und hier geben wir ihre Gesetzesauslegung vollständig.

Kann eine Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden?

Das Scheidungsverfahren wird vor Gerichten geführt, und zwar vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des Beklagten befindet bzw. vor dem Gericht, in dessen Bezirk die Ehepartner zuletzt gemeinsam ihren Wohnsitz hatten.

Wenn die Ehepartner ihre Ehe in Bosnien und Herzegowina geschlossen haben und danach ins Ausland gezogen sind, ist es möglich, die Ehe vor einem Gericht in Bosnien und Herzegowina zu scheiden.

Ehescheidungsverfahren

Das Ehescheidungsverfahren wird durch Klage eingeleitet, wenn einer der Ehepartner die Scheidung wünscht.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, die Ehe zu beenden, kann das Verfahren durch Einreichung eines Antrags auf einvernehmliche Scheidung (wenn die Ehepartner keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder Kinder haben, für die die elterliche Fürsorge verlängert wurde) oder durch Einreichung eines Vorschlags für eine einvernehmliche Scheidung (wenn die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder oder Kinder haben, für die die elterliche Fürsorge verlängert wurde) eingeleitet werden.

Ehescheidung und das Sozialamt

Vor Einleitung des Scheidungsverfahrens werden Ehepartner, die gemeinsame oder adoptierte minderjährige Kinder oder Kinder haben, für die das elterliche Recht verlängert wurde, ein Vermittlungsverfahren vor dem Sozialamt in der Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben, durchlaufen.

Ehepartner, die keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder Kinder haben, für die das elterliche Recht verlängert wurde, durchlaufen kein Vermittlungsverfahren vor dem zuständigen Sozialamt, und das Verfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf einvernehmliche Scheidung oder durch Klage auf Scheidung eingeleitet.

Notwendige Unterlagen

In Antrag oder Klage sowie während des gesamten Verfahrens können beide Seiten Anträge zur Klärung folgender Fragen stellen:

  • Sorgerecht für Kinder
  • Unterhaltszahlungen für Kinder oder den anderen Ehepartner
  • Höhe der Geldsumme für diese Unterhaltszahlungen

Zusammen mit dem Antrag auf Einleitung des Scheidungsverfahrens müssen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder beigefügt werden, falls die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder haben.

Zwei Möglichkeiten zur Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina

Jeder der Ehepartner kann das Scheidungsverfahren persönlich oder über einen Rechtsanwalt als qualifizierten Vertreter einleiten, der ihn während des gesamten Verfahrens vertreten kann.

Das Gericht übermittelt nach Erhalt der Ehescheidungsklage die Klage dem anderen Ehepartner zur Stellungnahme und legt nach Erhalt der Antwort zunächst einen Vorbereitungstermin und dann die Hauptverhandlung fest.

Den Ehepartnern wird die Möglichkeit zur Versöhnung gegeben, und wenn diese nicht erfolgreich ist, werden die vorgeschlagenen Beweise vorgebracht und ein Urteil gefällt, durch das die Ehe geschieden wird.

Die Gerichte übermitteln die Scheidungsurkunde amtlich dem Standesamt zur Erfassung der Daten über das Ende der Ehe in den Standesregistern.

Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens

Es ist wichtig zu wissen, dass im Scheidungsverfahren vor den Gerichten in Bosnien und Herzegowina nicht über die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens verhandelt wird und auch nicht verhandelt werden kann.

Das Verfahren zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens ist vom Scheidungsverfahren unabhängig und kann durch eine separate Klage vor, während oder nach dem Scheidungsverfahren eingeleitet werden.

Die Anwaltskanzlei Ristić bietet seit über 30 Jahren ihren Kunden in ganz Bosnien und Herzegowina Rechtsdienstleistungen an und vertritt ihre Interessen.


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