Erhöhung der Familienbeihilfe in Österreich ab dem 1. Januar 2025





Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo
Usklađivanje zakona o zaštiti ličnih podataka sa EU standarima: Šta to znači za građane i firme?



Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo
Usklađivanje zakona o zaštiti ličnih podataka sa EU standarima: Šta to znači za građane i firme?Ab dem 1. Januar 2025 erfährt die Familienbeihilfe in Österreich eine deutliche Erhöhung um 4,6 %, was zu einer größeren finanziellen Sicherheit für Familien mit Kindern beitragen wird. Diese Maßnahme ist Teil der regelmäßigen Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation und spiegelt die Bemühungen der österreichischen Regierung wider, Familien bei der Bewältigung steigender Lebenshaltungskosten zu unterstützen.
Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab:
Neben der Grundfamilienbeihilfe haben Eltern Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag, der 70,90 € pro Kind monatlich beträgt und automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird.
Familien mit mehreren Kindern erhalten pro Kind einen zusätzlichen Zuschlag:
Dieses System fördert größere Familien, indem es zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet, je mehr Kinder in der Familie leben.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen können Eltern einen zusätzlichen Betrag von 155,90 € monatlich erhalten , zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe. Um diesen Zuschlag zu erhalten, ist es erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen, das den Gesundheitszustand des Kindes bestätigt.
Die Auszahlungen der Familienbeihilfe erfolgen automatisch und werden monatlich auf das Konto der Eltern überwiesen. Die Erhöhungen ab dem 1. Januar 2025 werden automatisch angewendet, ohne dass zusätzliche Anträge oder Anmeldungen erforderlich sind.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Dokumente benötigt werden, um Anspruch auf die Beihilfe zu haben, können Sie sich hier informieren.

