Die aktuelle Situation mit dem Coronavirus hat in vielen Bereichen des Lebens in Österreich Veränderungen mit sich gebracht, insbesondere bei der Verlängerung von Visa kam es zu erheblichen Verzögerungen.

Um die Situation einigermaßen zu verbessern, hat der Gesetzgeber einige Änderungen eingeführt, die besonders wichtig für Bürgerinnen und Bürger sogenannter Drittstaaten sind.

Visum für Notfälle

Es wurden Notvignetten eingeführt, die für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt werden und 30,70 Euro kosten.

Diese Vignetten können nur von Personen beantragt werden, die sich im Prozess der Visum-Verlängerung befinden und dringend ins Ausland reisen müssen.

Der Antrag wird per E-Mail an notvignette@ma35.wien.gv.at gestellt, und folgende Informationen sind erforderlich:

  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum
  • Kontakttelefon und (oder) E-Mail-Adresse
  • Grund für die dringende Reise
  • Rückreisedatum nach Österreich

Das Visum wird nach Vereinbarung eines Termins in den Außenstellen der MA35 in der Arndtstraße 67, Eingang 1, 1. Stock, ausgestellt.

Visumverlängerung

Die persönliche Einreichung eines Antrags auf Visumverlängerung ist nach vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich.

Aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus werden Anträge mit unvollständigen Unterlagen toleriert, die später nachgereicht werden können.

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf des Visums eingereicht werden, außer für Daueraufenthalt-EU, für die er auch nach Ablauf eingereicht werden kann.

Wie bisher ist es während der Wartezeit auf das Visum weiterhin möglich, sich legal in Österreich aufzuhalten und zu arbeiten.

Erstantrag auf Visumerteilung

Personen aus sogenannten Drittstaaten, die einen Antrag auf Erteilung des ersten Visums in Österreich gestellt haben, müssen das Land nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltsdauer für Touristen verlassen.

Sie werden weiterhin auf ihr Visum in dem Land warten, aus dem sie kommen, und über den Abholtermin seitens Botschaft informiert.

In Ausnahmefällen, wenn eine Person Österreich verlassen muss, dies aber aus irgendeinem Grund nicht kann, ist es möglich, eine zusätzliche "Aufenthaltszeit" zu beantragen.

Der Antrag auf sogenannten "Zusatzantrag" wird in kurzer schriftlicher Form an die E-Mail-Adresse 11-ref@ma35.wien.gv.at gestellt, in der der Grund für die Unmöglichkeit der Ausreise angegeben werden muss.

Es gibt auch eine Kontakttelefonnummer bei der Fremdenpolizei, unter der weitere Informationen erhalten werden können: +43 1 53126


Über verschiedene Arten von Visum und Aufenthaltsgenehmigungen haben wir bereits früher geschrieben.Und wenn Sie rechtliche Probleme haben, können Sie auf den Seiten des Portals YUga.at Anwälte finden, die exYu Sprache sprechen.