Befreiung von GIS-Gebühr





Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo
Usklađivanje zakona o zaštiti ličnih podataka sa EU standarima: Šta to znači za građane i firme?



Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo
Usklađivanje zakona o zaštiti ličnih podataka sa EU standarima: Šta to znači za građane i firme?In Österreich ist es möglich, von verschiedenen Gebühren befreit zu werden (z. B. Motorsteuer usw.), ebenso gibt es die Möglichkeit, bestimmte Personen von der GIS-Gebühr zu befreien.
Für diejenigen, die es nicht wissen, ist die GIS eine Rundfunkgebühr, die alle zwei Monate bezahlt wird und zwischen 45 und 56 Euro beträgt (unterschiedlich je nach Bundesland).
Vor allem, muss der Antragsteller für die Befreiung volljährig sein und seinen Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die die Befreiung von der Gebühr beantragt wird.
Folgende Gruppen haben Anspruch auf Befreiung von der Gebühr:
1. Personen mit niedrigem Einkommen - mit Nachweisen über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, das zusammen die niedrigste Einkommensgrenze nicht überschreitet:
Aus diesen Beträgen können auch unerwartete Ausgaben abgezogen werden (z. B. Ausgaben für ein behindertes Kind in der Familie oder unerwartete Schulgebühren usw.), die schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Auch die Betriebskosten können berücksichtigt werden. In diesem Fall muss ein Nachweis über die Miete einschließlich der Betriebskosten vorgelegt werden.
2. Arbeitslose Personen - müssen eine entsprechende Bescheinigung über das Einkommen von AMS vorlegen.
3. Empfänger von Kinderbetreuungsgeldzuschüssen - Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld , mit Nachweis über den Empfang.
Dieser Zuschuss kann von Eltern mit niedrigem Einkommen beantragt werden, die einen Pauschalbetrag dieses Zuschusses erhalten. Der Zuschuss beträgt 6,06 Euro pro Tag.
Alleinerziehende, die nicht mehr als 7.600 Euro pro Kalenderjahr (Stand 2022) verdienen, sowie verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Eltern, die Kinderbetreuungsgeld erhalten, und deren Partner nicht mehr als 16.200 Euro pro Kalenderjahr verdienen, haben Anspruch auf diesen Zuschuss.
WICHTIG: Das Kinderbetreuungsgeld allein, ohne den oben genannten Zuschuss, berechtigt nicht zur Befreiung und wird in das Gesamteinkommen des Haushalts einbezogen.
4. Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind - Rezeptgebührenbefreiung , mit Kopie des Nachweises.
Empfänger der niedrigsten Pensionen mit Ausgleichszulagen sind automatisch von der Gebühr befreit.
Personen, deren monatliches Nettoeinkommen nicht mehr als 1.030,49 Euro (eine Person) bzw. 1.625,71 Euro (Ehepaar/Lebensgemeinschaft) beträgt, können auf Antrag von der Gebühr befreit werden. Für jedes mitversicherte Kind erhöht sich dieser Betrag um 159 Euro.
5. Empfänger von Sozialhilfe - Mindestsicherung, mit Nachweis.
6. Empfänger der niedrigsten Pensionen - mit Nachweis von Bank oder eine Kopie des aktuellen Pensionbescheids.
7. Empfänger von - Pflegegeld , mit aktuellem Kontoauszug oder Kopie des aktuellen Pflegegeldbescheids.
8. Empfänger von Schüler- und Studentenhilfe, mit Kopie des Nachweises über den Bezug von Studienbeihilfe oder Schulbeihilfe , ausgestellt von der zuständigen Behörde.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Befreiung von der GIS-Gebühr zu beantragen:
Zur Beantragung der Befreiung müssen zusammen mit dem ausgefüllten Formular folgende Unterlagen eingereicht werden:
Nachdem alle erforderlichen Dokumente und Nachweise gesendet wurden, wird auf eine Entscheidung der GIS gewartet, die per Post verschickt wird.
Wenn der Antrag genehmigt wurde, ist der Antragsteller von der Zahlung der GIS Gebühr befreit.
Wenn jedoch eine Änderung des Status des Antragstellers eintritt, muss dies der GIS umgehend gemeldet werden.
Zum Beispiel erhöht sich das Einkommen im Haushalt in der Zwischenzeit, eine arbeitslose Person findet einen Job, es wird keine Mindestsicherung mehr gewährt usw.
Es sollte beachtet werden, dass, wenn dies später festgestellt wird, die Befreiung rückwirkend aufgehoben werden kann, bis zum Zeitpunkt, an dem der Grund für die Befreiung nicht mehr erfüllt war.
In diesem Fall müssen alle Gebühren ab dem Datum der Statusänderung nachträglich bezahlt werden
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