Aktualisiert am 14. Mai 2022.
Es sind mehr als 2 Jahre seit der Ausrufung der Pandemie aufgrund des Coronavirus vergangen. Seit Mitte März 2020 ist die Einreise nach Österreich und Serbien erheblich eingeschränkt.
In der Zwischenzeit haben sich die Regeln je nach Veränderung der Infektionszahlen im Land geändert, aber wie ist die Situation heute?
Einreise nach Österreich
Die österreichischen Behörden haben eine Verordnung erlassen, wonach ab dem 16. Mai 2022 alle Einreisebeschränkungen in dieses Land aufgehoben werden.
Daher werden keine Bescheinigungen oder Zertifikate bezüglich des Coronavirus mehr benötigt, unabhängig davon, aus welchem Land die Reisenden kommen.
Bis dahin gelten die Regeln, die wir im folgenden Text nennen.
Ab dem 22. Februar gilt für die Einreise nach Österreich die 3G-Regel, was bedeutet, dass Reisende eines der folgenden Dokumente vorlegen müssen:
- Impfnachweis oder
- Nachweis einer überstandenen Infektion (Genesung) oder
- Negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder
- Negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist
Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren ist ebenfalls eines der oben genannten Dokumente erforderlich, während jüngere Kinder frei reisen können, ohne ein Dokument vorlegen zu müssen.
Schwangere und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie nicht geimpft werden können, müssen kein Zertifikat vorweisen, sind jedoch verpflichtet, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Dies gilt derzeit für Bürger aller Länder, da Österreich keine Liste mehr mit Risikogebieten führt.
Wenn ein Reisender keines der genannten Dokumente hat, muss er/sie das Einreiseformular über folgenden Linkausfüllen und nach der Einreise nach Österreich in Quarantäne gehen, aus der er/sie nach einem negativen Test, idealerweise am selben Tag, entlassen werden kann.
Dokumente und Zertifikate
Was die Dokumente betrifft, wird ein digitaler Impfnachweis empfohlen, aber auch eine normale Impfbescheinigung, die bei der Impfung ausgestellt wurde(unbedingt auf Deutsch oder Englisch).
Der Nachweis über eine überstandene Krankheit muss in einem der folgenden beiden Formulare vorliegen:
Evropa: | Svet: | ||
---|---|---|---|
Lihtenštajn | Slovačka | ||
Andora | Litvanija | Slowenien | |
Belgija | Luksemburg | Španija | Australien |
ajalta | Češka | Bruneji | |
Bulgarien | Moldavija | Ungarn | Hongkong |
Danska | Monako | Vatikan | |
Nemačka | Kipar | ||
Estonija | Holandija | Jordan | |
Finnland | Kanada | ||
Francuska | Norwegen | Katar | |
Grčka | Poljska | Makao | |
Irland | Portugal | Neuseeland | |
Island | Rumänien | Sau. Arabija | |
Italija | San Marino | Singapur | |
Švedska | Juž. Koreja | ||
Kroatien | Švajcarska | Tajvan | |
Letonija | |||
Vijetnam |
Transit durch Ungarn und Österreich
Für den Transit durch Ungarn oder Österreich ist kein Dokument erforderlich.
Ungarn hat die Kontrollpunkte an den Grenzen zu Österreich schon lange entfernt, sodass die Durchreise jetzt wesentlich schneller geht und alle Straßen wieder genutzt werden können.
Ungarn erkennt den russischen Impfstoff Sputnik V sowie die anderen unten aufgeführten (im weiteren Text) an, die von der EMA zugelassen wurden.
Einreise nach Serbien
Ab dem 3. Mai 2022 wurden alle Kontrollmaßnahmen und Beschränkungen für die Einreise von Personen in die Republik Serbien in Bezug auf COVID-19 aufgehoben.
Bürger Serbiens sowie ausländische Staatsangehörige sind beim Eintritt ins Land nicht verpflichtet, einen negativen PCR-Test, einen Schnellantigentest, einen Nachweis über eine überstandene Krankheit oder eine Impfbescheinigung vorzulegen, unabhängig davon, aus welchem Land sie in die Republik Serbien kommen.
Die Empfehlung zum Tragen von Masken in Innenräumen bleibt bestehen, während das Tragen von Masken in Gesundheitseinrichtungen verpflichtend ist.
Welche Impfstoffe werden in Österreich anerkannt und wie lange dauern sie?
Gemäß den Anweisungen der EMA (der EU-Agentur für Gesundheit) sind die folgenden Impfstoffe in der EU sowie in Österreich zugelassen und akzeptiert:
BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Novavax sowie die chinesischen Sinopharm und Sinovac, sowie die indischen Covaxin und Covovax. Der russische Sputnik V ist leider noch nicht auf der Liste der akzeptierten Impfstoffe.
Chinesische und indische Impfstoffe sind für die Einreise nach Österreich zugelassen, gelten jedoch nicht als Zugangsberechtigung für verschiedene Lokale oder andere Veranstaltungen im Land (wo ein solcher Ausweis erforderlich ist).
Die Gültigkeitsdauer der ersten beiden Dosen beträgt 180 Tage ab dem Datum der Verabreichung der zweiten Dosis.
Für Personen, die eine dritte, sogenannte Booster-Dosis erhalten haben, beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs 365 Tage ab dem Datum der dritten Impfung.
Was Personen betrifft, die COVID-19 überstanden haben, so ist der Nachweis ebenfalls 180 Tage nach der Genesung gültig.
Seit dem 22. November 2021 wird kein Laborbericht über den Antikörperspiegel mehr akzeptiert, sondern nur noch der Nachweis über eine überstandene Krankheit.
Für Reisende aus der zentralserbischen Region (Šumadija) ist die Wiederaufnahme der Flüge Kraljevo - Wien eine gute Nachricht. Lesen Sie mehr darüber hier.