Die Blaue Karte EU wird an Personen verliehen, die über eine hohe berufliche Qualifikation verfügen.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Nachweis einer höheren Berufsausbildung.
  • Der Antrag wird bei der Abteilung - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  9. Bestätigung über mögliche Kredite oder sonstige Schulden in Österreich, die beim KSV-Institut eingeholt werden kann. Der Antrag kann online gestellt werden auf folgende Webseite.
  10. Diplom für abgeschlossenes Studium.
  11. Bescheinigung über eine Anstellung an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen oder pädagogischen Einrichtung.

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich oder durch das Unternehmen gestellt, bei dem die Person bei ihrer Ankunft in Österreich arbeiten wird.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Für die Genehmigung dieses Visums ist die Zustimmung des österreichischen Arbeitsamtes (AMS) erforderlich.
  • Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
  • Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, ein unbefristetes Visum (Daueraufenthalt EU) zu beantragen.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt