Angehörige von "Drittstaaten" können sich für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Unselbstständige Schlüsselkraft bewerben, wenn sie:

  • Besonders hochqualifiziert sind.
  • Fachkräfte in Mangelberufen sind.
  • Zu anderen wichtigen Mangelkräfte gehören.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Erfüllung der Bedingungen bezüglich der Schlüsselarbeitskräfte für das jeweilige Jahr.
  • Der Antrag wird bei der Abteilung - Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  9. Schriftliche Erklärung des Unternehmens, bei dem der Antragsteller arbeiten wird.

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich gestellt oder vom Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeiten wird, eingereicht.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Nachweis über den Abschluss eines A2-Deutschkurses ist notwendig;
  • Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich ist es möglich, einen Antrag auf Dauerhaft-EU Visum zu stellen.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt