Die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Österreich und Serbien ist ein rechtlich komplexes Thema, das viele Fragen bei Bürgern beider Länder aufwirft.

Obwohl Österreich im Allgemeinen keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, gibt es spezifische Ausnahmen, die es ermöglichen, die österreichische Staatsbürgerschaft bei der Erlangung einer anderen zu behalten. Serbien hingegen hat keine Einschränkungen in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft.

In diesem Artikel versuchen wir, die Bedingungen, Ausnahmen und möglichen rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu erklären.

Rechtlicher Rahmen

Nach österreichischem Recht verliert jeder österreichische Staatsbürger, der freiwillig die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwirbt, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, es sei denn, ein Antrag auf Beibehaltung wurde im Voraus gestellt und genehmigt. Dieser Antrag muss vor dem Erwerb der neuen Staatsbürgerschaft gestellt werden, und die österreichischen Behörden legen bei der Prüfung strenge Maßstäbe an.

Ausnahmen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

  1. Automatischer Erwerb durch Geburt::
    • Wenn ein Kind bei der Geburt sowohl die österreichische als auch eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt (z.B. bei Eltern unterschiedlicher Nationalität), kann es beide Staatsbürgerschaften behalten, ohne zusätzliche Verfahren.
    • Beispiel: Ein in Wien geborener Junge mit einem österreichischen Vater und einer serbischen Mutter erwirbt automatisch beide Staatsbürgerschaften.
  2. Besondere Genehmigung vor dem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft::
    • Ein österreichischer Staatsbürger kann vor dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft einen Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen, wenn berechtigte Gründe wie private, familiäre oder öffentliche Interessen vorliegen.
    • Beispiel: Ein Künstler, der aufgrund eines Kunststipendiums die US-Staatsbürgerschaft annehmen möchte, kann einen Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen, wenn er nachweist, dass er Österreich im Ausland vertreten wird.
  3. Nachkommen von NS-Verfolgten::
    • Direkte Nachkommen von Personen, die während der NS-Zeit verfolgt wurden, können die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten zu müssen.
    • Beispiel: Der Enkel einer Jüdin, die Österreich aus Angst vor Verfolgung verlassen hat, kann die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die serbische Staatsbürgerschaft aufzugeben.
  4. Adoptierte Kinder::
    • Minderjährige unter 14 Jahren, die von österreichischen Staatsbürgern adoptiert werden, können ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten.
    • Beispiel: Ein Kind aus Serbien, das von einem österreichischen Ehepaar adoptiert wird, behält die serbische Staatsbürgerschaft.
  5. Anerkannte Flüchtlinge::
    • Personen mit Flüchtlingsstatus können die österreichische Staatsbürgerschaft nach zehnjährigem Aufenthalt erwerben, ohne die vorherige Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

Der Verlust tritt automatisch ein, wenn ein Staatsbürger freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung erwirbt. Der Verlust kann auch aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Aktive Teilnahme am Militärdienst eines anderen Staates.
  • Beteiligung an terroristischen Aktivitäten.
  • Schädigung der Interessen der Republik Österreich.
  • Nichterfüllung der Verpflichtung, die bisherige Staatsbürgerschaft nach Erwerb der österreichischen abzulegen.

Konsequenzen des Verlusts der Staatsbürgerschaft

Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft kann zur Staatenlosigkeit führen, was erhebliche Folgen hat: eingeschränkte Arbeitsrechte, Reisebeschränkungen und Verlust sozialer Leistungen.

  • Beispiel: Eine Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft verliert und keine andere besitzt, kann ohne Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung bleiben.

Verfahren zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • Schriftlicher Antrag vor Erwerb der neuen Staatsbürgerschaft.
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr.
  • Nachweis von Gründen, die die Beibehaltung rechtfertigen.

Zuständige Behörde in Wien: Magistrat 35 Dresdner Straße 93, 1200 Wien
Tel.: + 43 1 4000 – 3535
Email: post@ma35.wien.gv.at

Es wird empfohlen, sich zunächst formlos per E-Mail an die oben genannte Adresse zu wenden. In der Regel erhalten Sie zeitnah alle notwendigen Informationen. Im Gegensatz zum Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft wird die Frage der Beibehaltung wesentlich schneller bearbeitet.

Doppelte Staatsbürgerschaft Serbien-Österreich

Im Gegensatz zu Österreich erlaubt Serbien die doppelte Staatsbürgerschaft ohne besondere Einschränkungen. Österreichische Staatsbürger, die die serbische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen vorher die Genehmigung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft einholen.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird, sobald die Behörden erfahren, dass eine andere Staatsbürgerschaft ohne Genehmigung erworben wurde.

Angesichts der Digitalisierung und der europäischen Integration ist es unwahrscheinlich, dass Österreich und Serbien keine Informationen über die Staatsangehörigkeit ihrer Bürger austauschen.


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