Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich-Serbien: Voraussetzungen, Ausnahmen und Verfahren (2025)

Die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Österreich und Serbien ist ein rechtlich komplexes Thema, das viele Fragen bei Bürgern beider Länder aufwirft.
Obwohl Österreich im Allgemeinen keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, gibt es spezifische Ausnahmen, die es ermöglichen, die österreichische Staatsbürgerschaft bei der Erlangung einer anderen zu behalten. Serbien hingegen hat keine Einschränkungen in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft.
In diesem Artikel versuchen wir, die Bedingungen, Ausnahmen und möglichen rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu erklären.
Nach österreichischem Recht verliert jeder österreichische Staatsbürger, der freiwillig die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwirbt, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, es sei denn, ein Antrag auf Beibehaltung wurde im Voraus gestellt und genehmigt. Dieser Antrag muss vor dem Erwerb der neuen Staatsbürgerschaft gestellt werden, und die österreichischen Behörden legen bei der Prüfung strenge Maßstäbe an.
Der Verlust tritt automatisch ein, wenn ein Staatsbürger freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung erwirbt. Der Verlust kann auch aus folgenden Gründen erfolgen:
Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft kann zur Staatenlosigkeit führen, was erhebliche Folgen hat: eingeschränkte Arbeitsrechte, Reisebeschränkungen und Verlust sozialer Leistungen.
Zuständige Behörde in Wien:
Magistrat 35
Dresdner Straße 93, 1200 Wien
Tel.: + 43 1 4000 – 3535
Email: post@ma35.wien.gv.at
Es wird empfohlen, sich zunächst formlos per E-Mail an die oben genannte Adresse zu wenden. In der Regel erhalten Sie zeitnah alle notwendigen Informationen. Im Gegensatz zum Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft wird die Frage der Beibehaltung wesentlich schneller bearbeitet.
Im Gegensatz zu Österreich erlaubt Serbien die doppelte Staatsbürgerschaft ohne besondere Einschränkungen. Österreichische Staatsbürger, die die serbische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen vorher die Genehmigung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft einholen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird, sobald die Behörden erfahren, dass eine andere Staatsbürgerschaft ohne Genehmigung erworben wurde.
Angesichts der Digitalisierung und der europäischen Integration ist es unwahrscheinlich, dass Österreich und Serbien keine Informationen über die Staatsangehörigkeit ihrer Bürger austauschen.
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