Thema: Ordnungswidrigkeiten von Ausländer:innen in BiH: Zustellung und Bezahlung von Geldstrafen

In Bosnien und Herzegowina gelten das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Föderation BiH, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Republika Srpska sowie das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten des Distrikts Brčko.

Die zuständigen Behörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Föderation BiH haben nicht die Möglichkeit, Strafverfügungen an Personen mit Wohnsitz außerhalb Bosnien und Herzegowinas zuzustellen. Die Zustellung erfolgt nämlich per Einschreiben an die im Melderegister hinterlegte Adresse einer natürlichen Person, welche vom Hauptdatenverarbeitungszentrum BiH geführt wird, oder an die eingetragene Adresse eines Unternehmenssitzes – gemäß Artikel 3 Absatz 1 Punkt 8 desselben Gesetzes. Kurz gesagt : Eine Strafverfügung wird nicht ins Ausland zugestellt.

In Fällen, in denen eine Ordnungswidrigkeit direkt durch befugte Amtspersonen festgestellt wird oder durch den Einsatz von Überwachungs- oder Messgeräten dokumentiert ist, kann vor Ort eine Strafverfügung an ausländische Staatsangehörige ausgestellt und übergeben werden. Dabei wird die Möglichkeit angeboten, die Geldstrafe sofort vor Ort zu bezahlen , wofür eine Quittung ausgestellt wird.

Darüber hinaus regelt Artikel 17 Absatz 5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Föderation BiH, wie die Behörden im Falle einer Festnahme und bei Sicherstellung der Anwesenheit und Zahlung der Geldstrafe vorgehen sollen, wenn es sich um Personen handelt, die keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina haben:

„Zur Sicherung der Zahlung einer Geldstrafe kann der Richter einer Person, die einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat oder sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, und das Land verlassen möchte, bevor das Verfahren abgeschlossen ist, bei Verdacht auf Fluchtgefahr die Leistung einer Geldgarantie in Höhe der maximal möglichen Geldstrafe für die betreffende Ordnungswidrigkeit anordnen.“

In der Praxis kommt es auch vor, dass Personen eine Ordnungswidrigkeit auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina begehen und das Land danach ordnungsgemäß verlassen. Falls sie jedoch erneut einreisen und von der Polizei kontrolliert werden, wird überprüft, ob frühere Ordnungswidrigkeiten vorliegen, und sie werden dann zur Zahlung der offenen Geldstrafe während ihres Aufenthalts in BiH verpflichtet.

Eine ähnliche Regelung gilt in der Entität Republika Srpska, wo gesetzlich festgelegt ist, dass ausländischen Personen bzw. Personen ohne Wohnsitz in der RS oder BiH die Strafverfügung persönlich am Ort der Zuwiderhandlung übergeben wird. In Fällen, in denen Ordnungswidrigkeiten erst nachträglich bearbeitet werden, werden Strafverfügungen nicht ins Ausland versendet.

Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellt, wenn der Aufenthaltsort der betroffenen Person unbekannt ist, sie flüchtig ist oder aus anderen Gründen den Behörden nicht zugänglich ist, etwa bei unbestimmtem Aufenthalt im Ausland..

Verfasst von Miloš Davidović, wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo, und Tarik Velić, Rechtsanwalt aus Sarajevo.