Die Europäische Kommission betonte bereits im Jahr 2008 die Notwendigkeit eines Ein- und Ausreisesystems (EES), das die Zeit und den Ort der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen, denen ein Kurzaufenthalt in der EU gestattet ist, elektronisch erfasst und neue Einreiseregeln für die EU festlegt. Die Regeln gelten selbstverständig auch für Österreich. Ziel dieses Systems ist es, die Aufenthaltsdauer im Rahmen der erlaubten Frist zu überwachen.

Das EES wurde formell im November 2017 eingeführt, aber seine Umsetzung wurde mehrfach verschoben. Jetzt wird seine endgültige Umsetzung erwartet, und sie tritt am 10. November 2024 in Kraft.

Änderungen durch das EES-System

Mit der Einführung des neuen EES-Systems werden weiterhin Reisedokumente an Grenzübergängen gescannt, aber das Stempeln von Pässen wird abgeschafft. Stattdessen werden bei jedem Grenzübertritt Fingerabdrücke genommen und ein Foto des Reisenden gemacht.

Dieser Vorgang sollte den Stau an den Grenzübergängen nicht erhöhen, da die verwendeten Geräte schnell und für jeden Reisenden leicht zugänglich sein werden.

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)

Zusätzlich zum EES-System wird das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) von Bürgern aus etwa 60 Ländern verlangen, vor der Einreise in die EU ein Online-Formular auszufüllen. Dieser Prozess kann über das Internet oder eine mobile Anwendung durchgeführt werden.

Derzeit gibt es noch keine App oder Website, aber es wird erwartet, dass alles vor dem 1. November bereit sein wird.

Reisende sind verpflichtet, eine Zusatzgebühr von sieben Euro zu zahlen, die mit einer Kreditkarte beglichen wird. Die Zahlung erfolgt wie bei jedem Online-Kauf, und Personen unter 18 und über 70 Jahren sind von der Zahlung befreit.

Die Bearbeitung des Antrags dauert nur wenige Minuten, in extremen Fällen bis zu vier Tage, und es kann sogar vorkommen, dass der potenzielle Reisende zu einem Gespräch in die Botschaft eingeladen wird.

Was wird bei der ETIAS-Bewerbung verlangt?

Reisende müssen persönliche Daten, Angaben zum Reisedokument, zur Ausbildung, Beschäftigung sowie Informationen über die geplante Reise und den Aufenthalt in der EU angeben. Außerdem werden Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen, früheren Reisen in Kriegsgebiete oder Konfliktzonen und möglichen Abschiebungen aus irgendeinem Land abgefragt.

Neue Einreiseregeln für Österreich

Österreich passt sich als Teil der Europäischen Union automatisch dem beschriebenen System an, sodass die neuen Einreisebestimmungen auch für Österreich gelten.
Wichtig für exYu Bürger, die in Zukunft nach dem neuen System reisen werden, ist, dass im Falle eines Passwechsels eine neue ETIAS-Anmeldung erforderlich sein wird. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Daten im System ändern sich. Das System selbst wird in den Sprachen der EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein.

Besondere Fälle und Ausnahmen von ETIAS

Die ETIAS-Genehmigung ist drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, ermöglicht jedoch keinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und gewährt kein Recht auf Arbeit in der EU. Es ist auch zu beachten, dass die Erteilung der ETIAS-Genehmigung nicht automatisch die Einreise in die EU garantiert, da es an der Grenze immer zu Ausnahmen kommen kann.

Welche Gruppen von Bürgern benötigen ETIAS?

Ab dem 10. November wird das ETIAS-Zertifikat für die Einreise in die EU und in die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums, einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, für Bürger aus etwa 60 Ländern verpflichtend sein. Wir werden nicht jedes Land einzeln aufzählen; für uns ist es wichtig zu wissen, dass die Balkanländer, die keine EU-Mitglieder sind, zu dieser Gruppe gehören.

Wer braucht kein ETIAS-Formular?

Personen aus sogenannten Drittländern mit einem gültigen Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land müssen kein ETIAS-Formular ausfüllen. Außerdem müssen Inhaber einer Erlaubnis für den lokalen Grenzverkehr kein ETIAS-Formular ausfüllen, dürfen sich jedoch nur innerhalb der genannten Route bewegen (z. B. zur Arbeit).

Ausnahmen für Notfälle

In dringenden Fällen, wie medizinischen Notfällen, der Beerdigung eines Familienmitglieds oder der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, können Reisende einen Antrag auf eine sogenannte eingeschränkte Lizenz stellen, in dem sie den Reisegrund angeben. Die Genehmigung wird für maximal 90 Tage erteilt und gilt nur für das spezifische Land.

Diplomatenpässe und besondere Fälle

Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen aus Ländern, die ein Abkommen mit der EU haben, müssen kein ETIAS-Formular ausfüllen, ebenso wenig wie Personen im Transit über europäische Flughäfen. Auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit von EU-Mitgliedstaaten sind von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie mit dem Pass dieses Landes reisen.

Fazit

Die neuen Einreiseregeln für Österreich bringen bedeutende Änderungen in den Grenzkontrollprozessen mit sich. Obwohl die ETIAS-Genehmigung die Überwachung von Ein- und Ausreisen erleichtert, ist es wichtig, alle Details zu verstehen, bevor Sie Ihre Reise antreten.


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