Recht der Ausländer auf Immobilien in Bosnien und Herzegowina

Die Frage nach dem Recht von Ausländern, in Bosnien und Herzegowina Immobilien zu kaufen und auf ihren Namen einzutragen, ist für viele exYu Leute, die in Österreich leben, sehr bedeutsam.
Einige behaupten, dass ein österreichischer Staatsbürger keine Immobilie in Bosnien und Herzegowina besitzen kann, während andere sagen, dass eine Immobilie problemlos von Ausländern gekauft und auf ihren Namen eingetragen werden kann.
Um eine angemessene Antwort zu erhalten, haben wir uns an die Anwaltskanzlei Ristićgewandt, und ihre Antwort übertragen wir vollständig.
Nach jahrelangem Leben und Arbeiten im Ausland entscheiden sich viele Bürger, ihr verdientes Geld in den Kauf von Immobilien in ihrem Heimatland zu investieren.
Der erste Schritt zur Verwirklichung dieses Ziels besteht darin, zu überprüfen, ob Staatsbürger eines ausländischen Landes überhaupt das Recht haben, in Bosnien und Herzegowina Immobilien zu erwerben.
Es gibt bestimmte Personenkreise, die überhaupt keine Immobilien in Bosnien und Herzegowina erwerben können, und ob jemand zu dieser Gruppe gehört, hängt davon ab, welches Landes die Person Staatsbürger ist.
So muss eine Person, die beabsichtigt, eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina zu kaufen und Ausländer ist, zunächst überprüfen, ob zwischen Bosnien und Herzegowina und ihrem Heimatland ein bilaterales Abkommen besteht, das die Frage des Erwerbs von Immobilien durch Staatsbürger eines Landes in einem anderen Land regelt.
Die Länder werden nach dem Kriterium, ob ihre Staatsbürger Immobilien in Bosnien und Herzegowina erwerben können, in drei Kategorien unterteilt:
Wenn es speziell um Österreich geht, hängt die Antwort auf die Frage, unter welchen Bedingungen Staatsbürger dieses Landes Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen können, vom Bundesland ab, in dem sie leben. Für jede Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, die im Folgenden aufgeführt werden:
Wenn die Antwort auf die Frage, ob Sie als Ausländer eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina kaufen können, positiv ist, müssen Sie zum nächsten Schritt übergehen, nämlich zur Durchführung von Überprüfungen in Bezug auf die Immobilie und zur Durchführung des Kaufs.
Neben der Inspektion der Immobilie vor Ort ist es von großer Bedeutung, auch rechtliche Überprüfungen durchzuführen. Dies umfasst Überprüfungen im Grundbuch, insbesondere ob die Immobilie auf den Namen des Verkäufers eingetragen ist, ob mehrere Personen eingetragen sind und ob die Immobilie mit Belastungen wie Pfandrechten oder Forderungen Dritter belastet ist.
Der nächste, und zugleich wichtigste Schritt im Immobilienkaufprozess, ist der Abschluss des Kaufvertrags.
Der Kaufvertrag wird beim Notar abgeschlossen und kann persönlich oder über einen Anwalt als Bevollmächtigten abgeschlossen werden.
Neben der Vertretung einer der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss liegt die Bedeutung des Anwalts auch darin, den Vertragsparteien zu helfen, zu einer bestmöglichen gemeinsamen Lösung zu gelangen, um bestimmte Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, und sie zu beraten, wie die Überweisung des Geldes bei Zahlung des Kaufpreises abgewickelt werden soll, was besonders wichtig ist, wenn es um die Zahlung des Kaufpreises aus dem Ausland geht.
Nach Abschluss des Vertrags wird der Prozess zur Eintragung in das Grundbuch eingeleitet, und dann wird die verpflichtende Meldung der Steuer für den neuen Eigentümer erfolgen, nach der er seine Steuerpflichten erfüllen kann.
Die Anwaltskanzlei Ristić bietet seit über 30 Jahren ihren Kunden in ganz Bosnien und Herzegowina Rechtsdienstleistungen an und vertritt ihre Interessen.
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