Seit dem 1. Juli 2011 besteht in Österreich die Möglichkeit für qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt, durch das "Rot-Weiß-Rot-Karte" einzuwandern.
Dieses Einwanderungssystem basiert auf bestimmten Kriterien und ermöglicht es qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern (für Personen aus EU-Ländern, Island, Norwegen und der Schweiz gilt ein anderes System) und ihren Familienangehörigen, sich dauerhaft in Österreich niederzulassen.
Kriterien
Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" können interessierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern auf der Grundlage objektiver Kriterien direkt feststellen, ob sie nach Österreich einwandern können und unter welchen Bedingungen.
Das Punktesystem basiert auf folgenden Kriterien:
- Qualifikation
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- Alter
- Studium in Österreich (bei besonders hochqualifizierten Personen)
Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" ist 24 Monate gültig und ermöglicht eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, für den die Karte beantragt wurde.
Danach kann ein Antrag auf eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" gestellt werden, die dem Inhaber einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" nach Österreich einwandern, müssen vor ihrer Ankunft in Österreich keine Deutschkenntnisse nachweisen (sie unterliegen nicht der Verpflichtung, "Deutsch vor der Einwanderung" zu lernen).
Deutsch- oder Englischkenntnisse können jedoch Punkte bringen.
Andere Familienmitglieder
Familienmitglieder der Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" einwandern, unterliegen keiner Quote und erhalten eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", die sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
Bei Familienmitgliedern muss auf die Regelung "Deutsch vor der Einwanderung" geachtet werden.
Auch auf EU-Ebene wurden Regeln für die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte entwickelt, die in jedem EU-Land einzeln umgesetzt werden.
In Österreich wurde hierfür eingeführt die "Blaue Karte EU" .
Quelle: https://www.advantageaustria.org
Ein detailliertes Verfahren zum Erhalt der "Rot-Weiß-Rot-Karte" herunterladen sie hier.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.