Rot-Weiß-Rot-Karte





Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo



Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djeloSeit dem 1. Juli 2011 besteht in Österreich die Möglichkeit für qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt, durch das "Rot-Weiß-Rot-Karte" einzuwandern.
Dieses Einwanderungssystem basiert auf bestimmten Kriterien und ermöglicht es qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern (für Personen aus EU-Ländern, Island, Norwegen und der Schweiz gilt ein anderes System) und ihren Familienangehörigen, sich dauerhaft in Österreich niederzulassen.
Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" können interessierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern auf der Grundlage objektiver Kriterien direkt feststellen, ob sie nach Österreich einwandern können und unter welchen Bedingungen.
Das Punktesystem basiert auf folgenden Kriterien:
Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" ist 24 Monate gültig und ermöglicht eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, für den die Karte beantragt wurde.
Danach kann ein Antrag auf eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" gestellt werden, die dem Inhaber einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" nach Österreich einwandern, müssen vor ihrer Ankunft in Österreich keine Deutschkenntnisse nachweisen (sie unterliegen nicht der Verpflichtung, "Deutsch vor der Einwanderung" zu lernen).
Deutsch- oder Englischkenntnisse können jedoch Punkte bringen.
Familienmitglieder der Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" einwandern, unterliegen keiner Quote und erhalten eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", die sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
Bei Familienmitgliedern muss auf die Regelung "Deutsch vor der Einwanderung" geachtet werden.
Auch auf EU-Ebene wurden Regeln für die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte entwickelt, die in jedem EU-Land einzeln umgesetzt werden.
In Österreich wurde hierfür eingeführt die "Blaue Karte EU" .
Quelle: https://www.advantageaustria.org
Ein detailliertes Verfahren zum Erhalt der "Rot-Weiß-Rot-Karte" herunterladen sie hier.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.

