Seit dem 1. Juli 2011 besteht in Österreich die Möglichkeit für qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt, durch das "Rot-Weiß-Rot-Karte" einzuwandern.

Dieses Einwanderungssystem basiert auf bestimmten Kriterien und ermöglicht es qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern (für Personen aus EU-Ländern, Island, Norwegen und der Schweiz gilt ein anderes System) und ihren Familienangehörigen, sich dauerhaft in Österreich niederzulassen.

Kriterien

Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" können interessierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern auf der Grundlage objektiver Kriterien direkt feststellen, ob sie nach Österreich einwandern können und unter welchen Bedingungen.

Das Punktesystem basiert auf folgenden Kriterien: 

  • Qualifikation
  • Berufserfahrung 
  • Sprachkenntnisse
  • Alter
  • Studium in Österreich (bei besonders hochqualifizierten Personen)

Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" ist 24 Monate gültig und ermöglicht eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, für den die Karte beantragt wurde.

Danach kann ein Antrag auf eine  "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" gestellt werden, die dem Inhaber einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" nach Österreich einwandern, müssen vor ihrer Ankunft in Österreich keine Deutschkenntnisse nachweisen (sie unterliegen nicht der Verpflichtung, "Deutsch vor der Einwanderung" zu lernen). 

Deutsch- oder Englischkenntnisse können jedoch Punkte bringen.

Andere Familienmitglieder

Familienmitglieder der Personen, die auf der Grundlage der "Rot-Weiß-Rot-Karte" einwandern, unterliegen keiner Quote und erhalten eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", die sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Bei Familienmitgliedern muss auf die Regelung "Deutsch vor der Einwanderung" geachtet werden.

Auch auf EU-Ebene wurden Regeln für die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte entwickelt, die in jedem EU-Land einzeln umgesetzt werden.

In Österreich wurde hierfür eingeführt die "Blaue Karte EU" .

Quelle: https://www.advantageaustria.org

Ein detailliertes Verfahren zum Erhalt der "Rot-Weiß-Rot-Karte" herunterladen sie hier.

Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.