Am Montag hat die Regierung die ersten Schritte zur Wiedereröffnung nach dem Lockdown angekündigt.

Schulen und Geschäfte sollen unter bestimmten Bedingungen geöffnet werden, und für einen Friseurbesuch wird zukünftig ein negativer PCR-Test erforderlich sein.

Rückkehr der Schüler in die Klassenzimmer

Obwohl es Anzeichen gab, dass die Schule möglicherweise im Schichtbetrieb arbeiten könnte, kehren die Schüler ab dem 8. Februar wieder zum regulären Unterricht zurück, zumindest von der 1. bis zur 8. Stufe.

Die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein Coronatest, der zweimal wöchentlich durchgeführt werden muss, wobei die Schulen bereits über ausreichend Tests verfügen.

Für ältere Schüler wird der Unterricht im Schichtbetrieb erfolgen, und zwar im Blocksystem von 2 Tagen in der Schule - 2 Tagen zu Hause.

Wenn Eltern die Tests ablehnen, müssen die Kinder zu Hause bleiben und den Unterricht weiterhin online absolvieren.

Geschäfte, Museen und Galerien nach dem Lockdown

Ab dem 8. Februar werden Bekleidungs-, Möbelgeschäfte usw. wieder öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen.

Es ist eine Fläche von 20 Quadratmetern pro Kunde vorgesehen, sowie das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske, wobei bei Nichttragen eine Strafe von 90€ droht.

Die gleichen Regeln gelten auch für Museen, Galerien und Bibliotheken. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ein Pflicht.

Friseure und Kosmetiker nur mit negativem Test

Ein Besuch beim Friseur oder Kosmetiker wird in Zukunft nur mit einem negativen Coronatest möglich sein.

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und kann in digitaler und papier Form vorgezeigt werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Saloninhaber selbst.

Eine Ausnahme bilden Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis mitführen.

Restaurants und Cafes bleiben geschlossen

Hotels, Restaurants, Cafés und Theater bleiben vorerst geschlossen, und in zwei Wochen wird je nach epidemiologischer Situation eine mögliche Wiedereröffnung geprüft.

Am Samstag fanden in Wien Massendemonstrationen gegen die von der österreichischen Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid19 statt.

Verschärfte Einreiseregeln für Österreich

Für die Einreise nach Österreich nach dem Lockdown wird weiterhin das Ausfüllen eines Online-Formulars erforderlich sein, über das haben wir bereits berichtet hier.

Der österreichische Innenminister Karl Nehamer sagte heute Morgen, dass auch Grenzgänger, die bisher ungehindert gereist sind, sich in Zukunft registrieren müssen.

Sie müssen ebenfalls einmal wöchentlich einen PCR- oder Antigentest durchführen, dessen Ergebnis negativ sein muss.

Was die Einreise von anderen Personen nach Österreich betrifft, wird nach der neuen Verordnung, wie angekündigt, höchstwahrscheinlich die Möglichkeit der "Freitestung" nach fünf Tagen Isolation aufgehoben.

Alle Personen müssen nun eine zehntägige Quarantäne einhalten, nach der sie sich testen lassen müssen, und sie können die Isolation nur mit einem negativen Test verlassen.

Über diesen Teil der Verordnung wird jedoch noch diskutiert, wurde heute Morgen bei einer Pressekonferenz gesagt.