Wussten Sie, dass in Wien ganze 75% der Wohnungen vermietet sind? Das bedeutet, dass die Mehrheit der Wiener in gemieteten Wohnungen lebt und Wien damit führend in Europa ist. Trotzdem kann das Wohnen in Wien eine Herausforderung darstellen, da es nicht immer einfach ist, eine passende Wohnung zu finden.
Arten von Mietwohnungen
Im Allgemeinen gibt es drei Arten von Mietwohnungen:
1. Private Wohnungen.
2. Gemeindewohnungen.
3. Genossenschaftswohnungen.
Private Wohnungen
Zu den privat vermieteten Wohnungen gehören Immobilien, deren Eigentümer eine Einzelperson ist, die ihre Wohnung vermietet. Die Verträge für solche Wohnungen sind in der Regel auf 3 oder 5 Jahre begrenzt. Es ist selten, dass ein Vertrag für eine privat vermietete Wohnung unbefristet ist.
Die Bedingungen für die Anmietung solcher Wohnungen variieren, aber in der Regel muss man 3 Monatsmieten im Voraus bezahlen. Dieses Geld wird vollständig zurückerstattet, wenn man die Wohnung verlässt und festgestellt wird, dass die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen wurde, d. h. ohne Beschädigungen.
Sehr oft wird der Wohnungseigentümer eine Bestätigung über Beschäftigung und Einkommen als Garantie verlangen, dass die Person, die die Wohnung mietet, ihre monatlichen Verpflichtungen regelmäßig erfüllen wird.
Gemeindewohnungen
Die meisten Wohnungen in Wien sind Gemeindewohnungen. Etwa 220.000 Wohnungen gehören der Stadt Wien, und die Vermietung und Instandhaltung erfolgt durch das städtische Unternehmen Wiener Wohnen.
Für die Anmietung einer Gemeindewohnung gelten bestimmte Bedingungen:
- Vollendung des 17. Lebensjahres.
- Mindestens 2 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz an der Adresse, von der aus Sie den Antrag stellen (die Adresse muss in Wien sein).
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder für Ausländer mindestens 5 Jahre legaler Aufenthalt in Österreich (nachgewiesen durch eine Kopie des Visums).
- Die monatlichen Einnahmen der Familie oder Einzelperson, die die Wohnung mietet, dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Auf der Website von Wiener Wohnen gibt es eine Tabelle mit den erlaubten Einnahmen.
Personen, die seit vielen Jahren in Wien leben, haben Vorrang bei der Bewerbung um eine Gemeindewohnung.
Die Größe der Wohnung wird nicht vom Mieter, sondern von der Gemeinde bestimmt. Der entscheidende Faktor ist die Anzahl der Personen, die auf die Adresse der Wohnung gemeldet werden. So können z. B. 2 Personen keine Dreizimmerwohnung bekommen.
Beim Einzug in die Wohnung gibt es keine besonderen Kosten, außer einer Entschädigung für Möbel, die der vorherige Mieter in der Wohnung zurücklässt und die höchstens 5000 Euro betragen kann.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der neue Mieter nicht verpflichtet ist, die Möbel des Vormieters zu übernehmen, und das Recht hat, zu verlangen, dass die Wohnung vollständig geräumt wird (die meisten Menschen haben bereits ihre eigenen Möbel oder möchten neue kaufen und die Wohnung nach ihrem Geschmack einrichten).
Genossenschaftswohnungen
In Österreich gibt es Wohnungsbaugenossenschaften, die Wohnungen bauen und sie ihren Mitgliedern gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung stellen. Mitglied wird man, indem man einmalig eine Mitgliedsgebühr bezahlt, was in der Regel geschieht, wenn man bereits eine Wohnung ausgewählt und einen Vertrag mit einer bestimmten Genossenschaft abgeschlossen hat.
Neben den oben genannten Bedingungen erfordern solche Wohnungen einen sogenannten Genossenschaftsanteil, der je nach Alter, Qualität oder Lage der Wohnung variieren kann. Wenn die Genossenschaft eine Wohnung zur Vermietung ausschreibt, gibt sie immer den Betrag an, der für den Eintritt gezahlt werden muss.
Dieser Betrag reduziert die monatlichen Kosten des zukünftigen Mieters. Zum Beispiel würde die Miete für eine private Wohnung mit 90 Quadratmetern etwa 1000 Euro betragen, während die Miete für eine Genossenschaftswohnung, für die 30.000 Euro Genossenschaftanteil bezahlt wurden, etwa 700 Euro betragen würde.
Dies ist nur ein Beispiel, die Kosten variieren je nach Genossenschaft und hängen von den oben genannten Kriterien ab.
Wenn der Mieter nach einigen Jahren beschließt, die Wohnung zu verlassen, wird der Genossenschaftsanteil abzüglich von 1 % pro Jahr zurückgezahlt. Wenn Sie also 30.000 Euro eingezahlt haben und 5 Jahre lang in der Wohnung gewohnt haben, erhalten Sie 5 % weniger zurück, d. h. 28.500 Euro.
Rechtliche Möglichkeiten und Pflichten
Es gibt mehrere Faktoren, die ausschlaggebend sein können, wenn man sich entscheidet, welche Art von Wohnung man mieten möchte. Für eine junge Familie mit Kindern ist wahrscheinlich eine Genossenschaftswohnung am vorteilhaftesten, da sie je nach ihren monatlichen Einkünften Unterstützung erhalten und dies das Leben in Wien erheblich erleichtern wird.
Hilfe bei den Wohnkosten in Wien - Wohnbeihilfe
Diese Art der Unterstützung haben österreichische Staatsbürger sowie Ausländer, die seit mehr als 5 Jahren einen legalen Aufenthalt in Österreich haben.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbeihilfe hängen von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Familienmitglieder.
- Höhe des Gesamteinkommens pro Monat.
- Größe der Wohnung.
- Monatliche Wohnkosten.
Der Antragsteller des Mietvertrags stellt den Antrag, und die Hauptbedingung für die Berücksichtigung des Antrags ist, dass der Mietvertrag beim Finanzamt beglaubigt ist und die vorgeschriebenen Gebühren bezahlt wurden.
Rechtliche Beratung für die Anmietung einer Wohnung in Wien
In Wien gibt es mehrere Einrichtungen, die sich mit Wohnungsrecht befassen, darunter "Mieterhilfe der Stadt Wien", die Bürger kostenlos zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnen in Wien berät:
- Zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern.
- Zu den Rechten in Genossenschaftswohnungen.
- Sowie zu den Rechten in privaten Wohnungen.
Kontakt:
Mieterhilfe
Guglgasse 7-9, 1030 Beč
01 4000-25900
office@mieterhilfe.at
Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr.
Mietverträge
Die wichtigste Sache beim Einzug in eine Wohnung, die oft übersehen wird, ist ein guter Mietvertrag.
Ein Umzug bringt großen Stress mit sich. Eine Liste von Aufgaben wird erstellt. Von der Renovierung von Wänden oder Böden über den Kauf von Möbeln bis hin zu administrativen Aufgaben wie der Ummeldung des Wohnsitzes, der Änderung der Adresse usw.
In diesem Trubel wird oft am wenigsten auf den Vertrag geachtet, genauer gesagt auf dessen Inhalt. Solange man in der Wohnung lebt, gibt es keine Probleme, aber beim Verlassen der Wohnung bezieht sich der Vermieter oft auf bestimmte Klauseln im Vertrag, die zu zusätzlichen Kosten führen.
Ein Beispiel könnte sein, dass im Vertrag festgelegt ist, dass bei Kündigung und Verlassen der Wohnung alle Wände gestrichen werden müssen.
Deshalb ist es sehr wichtig, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu lesen.
Wo suche ich eine Wohnung?
Es ist auch erwähnenswert, wo man in Wien nach einer Wohnung suchen kann. Die wohl am häufigsten besuchte Website, auf der Wohnungsanzeigen in Wien zu finden sind, ist willhaben.at. Neben dieser gibt es noch einige andere Portale, aber wir werden versuchen, die wichtigsten herauszustellen:
Eine Liste aller Wohnungsgenossenschaften herunterladen Sie hier.
Umzug-Checkliste
Zum Schluss sollte man nicht vergessen, eine Umzugsliste zu erstellen, d. h. eine Liste der Dinge, die nach dem Umzug erledigt werden müssen:
- Die neue Adresse innerhalb von 3 Tagen anmelden.
- Post an die neue Adresse weiterleiten (3 Monate kosten 12 Euro und kann online erledigt werden hier auf dieser Webseite.
- Banken und Versicherungen über die neue Adresse informieren.
- Kontaktieren Sie Internet- und Telefonanbieter, um den Anschluss an die neue Adresse zu übertragen.
- Den Arbeitgeber über die neue Adresse informieren.
- Die Adresse im Profil auf Online-Portalen ändern, auf denen Sie online einkaufen (z. B. Amazon).
Es sei darauf hingewiesen, dass Sie beim Umzug Anspruch auf Sonderurlaub haben. Die Anzahl der freien Tage hängt von Ihrem Arbeitgeber ab, d. h. vom Arbeitsvertrag.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.