Viele Menschen aus dem Ex-Jugoslawien, die in Österreich leben, wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen Kuraufenthalt haben – ganz oder teilweise finanziert von der Krankenkasse. Ob Sie gesundheitliche Probleme haben, Vorsorge treffen oder einfach Ihre Lebensqualität verbessern möchten – ein Kuraufenthalt kann eine sinnvolle Lösung sein, und das ohne hohe Kosten.

👥 Wer hat Anspruch auf einen Kuraufenthalt?

Anspruch auf eine Kur haben:

  • Arbeitnehmer:innen und Selbstständige,
  • Pensionist:innen,
  • mitversicherte Familienangehörige.

Wichtig: Eine Kur ist kein gesetzlich garantiertes Recht, sondern muss von der zuständigen Kranken- oder Pensionsversicherung auf Basis einer ärztlichen Empfehlung genehmigt werden.


📝 Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Hausarzt konsultieren – Wenn gesundheitliche Probleme bestehen, kann Ihr Hausarzt eine Kur als Teil einer Therapie oder Prävention empfehlen.
  2. Antragsformular ausfüllen – Der Arzt füllt den Antrag aus, der anschließend an die zuständige Versicherung gesendet wird (z. B. WGKK, PVA).
  3. Entscheidung abwarten – Die Versicherung prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet, wann und wohin Sie fahren können. Die Entscheidung kann zwischen 1 und bis zu 8 Monaten dauern.

💶 Was kostet ein Kuraufenthalt?

Die Kosten werden größtenteils von der Sozialversicherung übernommen, aber es fällt ein täglicher Selbstbehalt an – je nach Einkommen:

Monatliches NettoeinkommenSelbstbehalt pro Tag
Bis 1.274 €0 €
1.274 – 1.855 €10,31 €
1.855 – 2.437 €17,67 €
Über 2.437 €25,04 €
Stand: Mai 2025

Personen mit geringem Einkommen und Kinder können vom Selbstbehalt befreit werden.


🧘 Können auch gesunde Menschen eine Kur machen?

Ja! Es gibt ein spezielles Vorsorgeprogramm namens „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA), das nicht auf Behandlung, sondern auf Gesundheitserhaltung ausgerichtet ist. Es beinhaltet Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung, Atemtechniken und Stressbewältigung.

Der Antrag wird ebenfalls über den Hausarzt gestellt.


📅 Wie oft kann man auf Kur fahren?

Ein Kuraufenthalt kann in der Regel alle zwei Jahre genehmigt werden, also maximal zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen sind auch häufigere Aufenthalte möglich.


📍 Kann man die Kur-Einrichtung selbst auswählen?

Sie können einen Wunschort angeben (z. B. Bad Tatzmannsdorf, Bad Schallerbach, Gastein...), aber die endgültige Entscheidung trifft die Versicherung – abhängig von medizinischen Erfordernissen und verfügbaren Plätzen. Ihr Wunsch wird berücksichtigt, ist aber nicht verbindlich.


👨‍👩‍👧 Kann eine Begleitperson mitkommen?

In bestimmten Fällen – etwa bei körperlicher Beeinträchtigung – kann eine medizinisch begründete Begleitperson genehmigt werden. Diese muss gesondert beantragt und begründet werden.


📂 Wo findet man das Formular?

Offizielle Formulare gibt es online auf folgenden Webseiten:


✅ Fazit

Ein Kuraufenthalt in Österreich ist kein Privileg, sondern eine Möglichkeit, die viele nicht nutzen – oft aus Unwissen. Ob zur Genesung oder zur Prävention: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und stellen Sie den Antrag. Gesundheit ist das höchste Gut und in Österreich muss Vorsorge nicht teuer sein.


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