Wie man in Österreich eine Kur beantragen kann





Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djelo



Staatliche Institutionen
Wie kann ich ein Erbe regeln oder das Eigentum an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen, wenn ich in Österreich lebe und nicht oft vor Ort sein kann?
Wie erteile ich eine gültige Vollmacht in Bosnien und Herzegowina – für Immobilienverkauf, Gerichtsverfahren oder Behördengänge?
Puna, Apostille ili nulta legalizacija – koji režim važi za Austriju?
Kann eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit, die in Bosnien und Herzegowina begangen wurde, ins Ausland zugestellt werden und wie wird sie bezahlt?
Rechte von Personen, die durch eine Straftat in Bosnien und Herzegowina geschädigt wurden
Izmjene krivičnih zakona u BiH: „Panter“ krivično djeloViele Menschen aus dem Ex-Jugoslawien, die in Österreich leben, wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen Kuraufenthalt haben – ganz oder teilweise finanziert von der Krankenkasse. Ob Sie gesundheitliche Probleme haben, Vorsorge treffen oder einfach Ihre Lebensqualität verbessern möchten – ein Kuraufenthalt kann eine sinnvolle Lösung sein, und das ohne hohe Kosten.
Anspruch auf eine Kur haben:
Wichtig: Eine Kur ist kein gesetzlich garantiertes Recht, sondern muss von der zuständigen Kranken- oder Pensionsversicherung auf Basis einer ärztlichen Empfehlung genehmigt werden.
Die Kosten werden größtenteils von der Sozialversicherung übernommen, aber es fällt ein täglicher Selbstbehalt an – je nach Einkommen:
| Monatliches Nettoeinkommen | Selbstbehalt pro Tag |
|---|---|
| Bis 1.274 € | 0 € |
| 1.274 – 1.855 € | 10,31 € |
| 1.855 – 2.437 € | 17,67 € |
| Über 2.437 € | 25,04 € |
Personen mit geringem Einkommen und Kinder können vom Selbstbehalt befreit werden.
Ja! Es gibt ein spezielles Vorsorgeprogramm namens „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA), das nicht auf Behandlung, sondern auf Gesundheitserhaltung ausgerichtet ist. Es beinhaltet Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung, Atemtechniken und Stressbewältigung.
Der Antrag wird ebenfalls über den Hausarzt gestellt.
Ein Kuraufenthalt kann in der Regel alle zwei Jahre genehmigt werden, also maximal zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen sind auch häufigere Aufenthalte möglich.
Sie können einen Wunschort angeben (z. B. Bad Tatzmannsdorf, Bad Schallerbach, Gastein...), aber die endgültige Entscheidung trifft die Versicherung – abhängig von medizinischen Erfordernissen und verfügbaren Plätzen. Ihr Wunsch wird berücksichtigt, ist aber nicht verbindlich.
In bestimmten Fällen – etwa bei körperlicher Beeinträchtigung – kann eine medizinisch begründete Begleitperson genehmigt werden. Diese muss gesondert beantragt und begründet werden.
Offizielle Formulare gibt es online auf folgenden Webseiten:
Ein Kuraufenthalt in Österreich ist kein Privileg, sondern eine Möglichkeit, die viele nicht nutzen – oft aus Unwissen. Ob zur Genesung oder zur Prävention: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und stellen Sie den Antrag. Gesundheit ist das höchste Gut und in Österreich muss Vorsorge nicht teuer sein.
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