Das österreichische Bildungsministerium hat auf seiner Website veröffentlicht, wie der Unterricht in den Schulen nach dem 8. Februar aussehen wird.
In Wien und Niederösterreich kehren die Schüler am 8., in den anderen Bundesländern am 15. Februar in die Klassenzimmer zurück.
Volksschule
Der Unterricht in den Klassen 1 bis 4 der Grundschule wird normal stattfinden, obwohl es Anzeichen gab, dass Schichtbetrieb eingeführt werden könnte.
Die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein verpflichtender Test, den die Kinder zweimal wöchentlich machen müssen, wobei der erste bereits am Montag stattfinden muss.
Die Tests werden in den Schulen durchgeführt, und die Anwesenheit der Eltern ist nach vorheriger Absprache mit dem Klassenlehrer oder dem Schulleiter gestattet.
Schüler, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren und durch einen Labortest nachweisen können, dass sie Antikörper haben, sind von den Tests befreit.
Wenn Eltern die Tests ablehnen, dürfen die Kinder nicht zur Schule kommen, sondern werden online, über Internet unterrichtet werden.
Masken müssen nur außerhalb des Klassenzimmers getragen werden.
Dies gilt auch für Sonderschulen der Klassen 1 bis 4.
Unterricht in höheren Klassen
Für die Stufen 5 bis 8 (Mittelschule, Gymnasium), Polytechnische Schule und andere Berufs- oder höhere Schulen gelten andere Regeln.
Der Unterricht wird im Schichtbetrieb durchgeführt, und zwar nach dem Prinzip zwei Tage in der Schule - zwei Tage zu Hause, während der Freitag für "Distance Learning" vorgesehen ist.
Wie bei den unteren Klassen ist ein negativer Test erforderlich, um am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen zu können.
FFP2-Masken sind während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude und in allen Räumen verpflichtend.
Die Schüler dürfen die Maske kurz ablegen, wenn der Klassenraum zuvor gut gelüftet wurde.
Lehr- und sonstiges Schulpersonal
Personen, die in der Schule arbeiten und sich dort bewegen, müssen jederzeit eine FFP2-Maske tragen.
Diese Regelung entfällt, wenn einmal wöchentlich ein Test durchgeführt wird und dieser negativ ausfällt. Das Testergebnis wird dem Schulleiter vorgelegt.
Lehrkräften wird empfohlen, alle paar Tage Schnelltests zu verwenden.
Dennoch wird für die Befreiung vom Tragen der Maske ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt werden müssen.
Hier können Sie das vollständige Dokument des Bildungsministeriums auf Deutsch herunterladen.
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