Bürger/innen von Österreich, der Schweiz oder einem EU-Land, die sich ununterbrochen in Österreich aufhalten, können unter bestimmten Bedingungen ihren Verwandten aus sogenannten "Drittstaaten" ein Visum ermöglichen.

Bedingungen für die Erteilung des Visums:

  • Als Verwandte gelten:
    - Ehepartner;
    - Gleichgeschlechtliche Partner;
    - Eltern;
    - Eltern von Ehepartner/in;
    - Großeltern;
    - Lebenspartner, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Beziehung aus einem sogenannten "Drittstaat" stammt und lange genug besteht;
    - Personen, mit denen der österreichische Staatsbürger in einem Haushalt in einem "Drittstaat" bereits gelebt hat;
    - Personen aus "Drittstaaten", für die der österreichische Staatsbürger sorgen muss;
  • Der Antrag wird bei der Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
  • Visumgebühr: 160 Euro.

Notwendige Unterlagen

  1. Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
  2. Gültiger Reisepass;
  3. Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate.
  4. Geburtsurkunde;
  5. Bestätigung der zukünftigen Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung);
  6. Nachweis des Unterhalts während des Aufenthalts (Gehaltsbestätigung des Antragstellers);
  7. Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
  8. Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
  9. Nachweis der Verwandtschaft;
  10. Verpflichtungserklärung, begläubigt vom Notar;
  11. Nachweis über den Abschluss eines A1-Deutschkurses;
  12. Nachweis über die Mittel, mit denen Eltern oder Großeltern in Österreich unterstützt werden sollen;
  13. Nachweis über den Gesundheitszustand der Person, um die sich der österreichische Staatsbürger kümmert;

Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.

Für folgende Dokumente ist eine sogenannte Apostille erforderlich, die beim Gericht erhältlich ist (falls für bestimmte Visum notwendig):

  • Geburtsurkunde.
  • Heiratsurkunde.
  • Bestätigung der Partnerschaft.
  • Scheidungsurteil.
  • Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
  • Sterbeurkunde.
  • Strafregisterauszug.

Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.

Zusätzliche Informationen:

  • Der Antrag wird persönlich eingereicht.
  • Familienzusammenführung ist möglich.
  • Das Visum unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
  • Nachweis eines abgeschlossenen A1-Deutschkurses ist notwendig (außer für Personen unter 14 Jahren und gesundheitlich beeinträchtigte Personen).
  • Inhaber eines solchen Visums haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
  • Nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich kann ein dauerhaftes Visum beantragt werden.
  • Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt