"Au-Pair-Kräfte" ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die jungen Menschen erteilt wird, die für Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld in einer Familie arbeiten, die ein oder mehrere Kinder hat. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, die Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen.
Inhaber solcher Erlaubnisse sind verpflichtet, im Haus oder in der Wohnung der Gastfamilie zu wohnen, außer in Ausnahmefällen.
Bedingungen für die Erteilung des Visums:
- Alter zwischen 18 und 28 Jahren.
- Das Visum wird für höchstens 1 Jahr ausgestellt.
- Für einen Aufenthalt von weniger als 6 Monaten wird das Visum von der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland ausgestellt.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten wird der Antrag an die Ausländerbehörde Magistrat MA35 in Wien, der für Ausländerangelegenheiten zuständig ist, eingereicht werden.
- Visumgebühr: 160 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für das Visum in deutscher Sprache. Herunterladen hier;
- Gültiger Reisepass;
- Biometrijska slika za pasoš, ne starija od 6 meseci;
- Geburtsurkunde;
- Bestätigung der Wohnadresse, falls die Gastfamilie nicht in der Lage ist, Unterkunft bereitzustellen (Ausnahmen);
- Bestätigung über die Höhe der Miete, falls die Gastfamilie nicht in der Lage ist, die Kosten zu decken;
- Krankenversicherung, die in Österreich gültig ist. Hier finden Sie eine Liste;
- Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS). Wird von der Gastfamilie, bei der die Person wohnen wird, beantragt.
- Vertrag mit der Familie, der sogenannte "Au-Pair-Vertrag".
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate);
Alle Dokumente müssen von einem beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in Kopie vorgelegt werden.
Za sledeća dokumenta potreban je tzv. apostil koji se dobija u sudu:
- Geburtsurkunde.
- Heiratsurkunde.
- Bestätigung der Partnerschaft.
- Scheidungsurteil.
- Urteil über die Beendigung der Partnerschaft.
- Sterbeurkunde.
- Strafregisterauszug.
Die Institution zur Genehmigung des Aufenthaltsvisums kann bei der Antragstellung zusätzliche Dokumente anfordern.
Zusätzliche Informationen:
- Der Antrag wird persönlich eingereicht.
- Eine Familienzusammenführung ist nicht möglich.
- Die erste erteilte Aufenthaltsbewilligung unterliegt nicht der für das jeweilige Jahr festgelegten Quote.
- Der Nachweis eines abgeschlossenen Deutschkurses ist nicht erforderlich.
- Wenn der Reisepass kürzer gültig ist als der mögliche Aufenthalt, wird die Genehmigung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt