Österreich hat ab dem 27.07.2020 die Einreisebedingungen für Personen aus Risikoländern verschärft. Am 28.09.2020 werden die Maßnahmen bis zum 31.12.2020 verlängert.
Für alle Ausländer (z. B. Serben) sowie Österreicher, die sich in Serbien aufgehalten haben, ist ein negativer PCR-Test, ein Aufenthaltstitel oder ein gültiger Geschäftsgrund für die Einreise nach Österreich erforderlich. Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet.
Ab dem 01.08.2020 ist das Flugverbot zwischen Serbien und Österreich aufgehoben.
An der Grenze muss ab dem 24.08.2020 ein Formular bzw. eine verbindliche Erklärung zum Transit/ zur Einreise nach Österreich ausgefüllt werden.
Am 06. Mai 2020 wurde der Ausnahmezustand in Serbien aufgehoben, und ab dem 21.05.2020 ist die Einreise nach Serbien für Ausländer ohne Einreiseerlaubnis, ohne COVID-Test und ohne Verpflichtung zur 14-tägigen häuslichen Isolation möglich. Am 15.08.2020 wurde jedoch die Verpflichtung für Reisende, die aus Kroatien, Nordmazedonien, Rumänien oder Bulgarien einreisen, einen negativen PCR-Test vorzulegen, eingeführt.
Einreisebedingungen nach Serbien
Die Visumpflicht gilt wieder wie vor der Krise, d. h. wenn Sie kein EU-Bürger sind, überprüfen Sie auf der Website des serbischen Außenministeriums, ob ein Visum für die Einreise nach Serbien erforderlich ist: http://www.mfa.gov.rs/en/consular-affairs/entry-serbia/visa-regime
WICHTIG:
Gemäß der COVID-Entscheidung vom 15.08.2020 müssen Reisende (nicht Staatsangehörige), die aus Ländern kommen, die gemäß dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) als rot eingestuft sind, d. h. Kroatien, Bulgarien, Rumänien und Nordmazedonien, einen negativen PCR-Test auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. od 15.8.2020. putnici (ne misli se na državljanstvo) koji dolaze iz država, koje su prema Evropskom centru za suzbijanje bolesti- ECDC kategorisane crveno, a to su: Hrvatska, Bugarska, Rumunija i Severna Makedonija, moraju za ulazak u Srbiju da ponesu negativam PCR-test na prisutvo virusa SARS- CoV-2, ne stariji od 48 časova.
Ausnahmen gelten für:
- serbische Staatsangehörige sowie ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien,
- LKW-Fahrer im Transit, dessen Dauer 12 Stunden beträgt,
- Flugzeugpersonal,
- akkreditiertes Personal diplomatischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen,
- Kinder bis 12 Jahre in Begleitung eines Elternteils oder eines Vormunds, der über einen negativen PCR-Test verfügt.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin die COVID-19-Bestimmungen der Nachbarländer gelten, und die Bedingungen für den Transit sowie die Grenzübergänge und die Zeiten, zu denen sie genutzt werden können, eingehalten werden müssen. Die Bedingungen können sich über Nacht ändern!
In Serbien und im Ausland besteht weiterhin die Verpflichtung, Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen einer Schutzmaske und die Einhaltung eines Mindestabstands von 2 m zu beachten.
Einreisebedingungen nach Österreich
Die COVID-Verordnung Österreichs wird bis zum 31.12.2020 verlängert, und die gleichen Maßnahmen bleiben für Serbien gültig:
- Alle Personen, die aus Ländern aus den Risikolisten , zu denen auch Serbien gehört, reisen, müssen einen negativen molekularbiologischen Testbericht auf COVID (PCR-Test) vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, um nach Österreich einreisen zu können.
- Neu: Die Gültigkeit wurde von 4 Tagen auf 72 Stunden verkürzt, und das Datum der Probenahme wird berücksichtigt - nicht das Ausstellungsdatum des Berichts!
- Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet, d. h. ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis werden an der Grenze abgewiesen.
- Wenn Personen (Österreicher oder Serben mit Wohnsitz) keinen PCR-Test haben, müssen sie 10 Tage lang in häusliche Isolation bzw. Quarantäne gehen, für die sie die Kosten selbst tragen müssen, und innerhalb von 48 Stunden in Österreich einen PCR-Test durchführen lassen.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Österreicher und Personen mit einem Visum (z. B. Serben) aus Belgrad mit dem Flugzeug nach Österreich reisen können. Der Kauf eines Flugtickets garantiert nicht, dass die Fluggesellschaft Sie zum Flug zulässt.
- Geschäftsreisen sind erlaubt. Personen, die geschäftlich nach Österreich reisen, müssen die Notwendigkeit der Geschäftsreise schriftlich nachweisen und müssen nicht 10 Tage in Quarantäne gehen, benötigen jedoch einen negativen PCR-Test.
- Personen, die als Schlüsselarbeitskräfte eingestuft sind (Diplomaten, Mitarbeiter internationaler oder humanitärer Organisationen, medizinisches Personal und Pflegekräfte, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gastronomie), können mit entsprechenden Dokumenten über ihre Beschäftigung ohne Quarantäne nach Österreich einreisen. Wenn sie keinen Test haben, müssen sie in Quarantäne, müssen aber innerhalb von 48 Stunden in Österreich einen Test durchführen lassen.
- Andere Personen, die nach Österreich einreisen, müssen einen Test mitbringen und sich in Selbstisolierung oder Quarantäne begeben, den sie selbst bezahlen müssen (ein Nachweis der Quarantäneadresse ist erforderlich), ohne die Möglichkeit, durch einen Test in Österreich von der Quarantäne befreit zu werden.
- Es gelten Geldstrafen von EUR 1.450.
- Ab dem 24.08.2020 ist das Ausfüllen einer Transit-/Einreiseerklärung in Österreich pflicht. Laden Sie das neue Formular dieser Erklärung im Abschnitt "Transit durch Österreich" herunter.
- NEU ab dem 25.08.2020 gilt eine Ausnahme in Bezug auf den PCR-Test für Personen aus dem Bereich der medizinischen Pflege, Forstwirtschaft, Landwirtschaft usw., die in Serbien leben und regelmäßig nach Österreich reisen: Nur Personen, die als nicht selbständige Arbeitskräfte tätig sind, d. h. die einen Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Auftraggeber in Österreich haben, müssen keinen PCR-Test durchführen, müssen jedoch Dokumente (z. B. Verträge) mitführen. Dies bedeutet, dass selbständige Pflegekräfte bei jeder Reise einen PCR-Test durchführen müssen.
Mit dem Flugzeug nach Österreich
Die COVID-Verordnung Österreichs für den Luftverkehr wurde geändert (Amtsblatt BGBL II Nr. 319/2020 ), sodass ab dem 01.08.2020 Flüge aus Serbien wieder erlaubt sind. Personen ohne Visum oder österreichische Staatsbürgerschaft dürfen jedoch nicht von Serbien aus fliegen!
Transit durch Österreich
Für den Transit durch Österreich bereiten Sie vor:
- einen gültigen Reisepass, der mindestens 90 Tage nach der Rückkehr gültig ist.
- Ausgefülltes Formular für die Erklärung zum Transit durch Österreich (gleiches Formular wie für die Einreise). Laden Sie es hier auf Deutsch [pdf, 1,051.9kb] oder auf Englisch [pdf, 1,044.3kb] herunter (neue Formulare ab dem 22.08.2020!), damit Sie nicht an der Grenze warten müssen, während Sie es dort ausfüllen.
- Die Dokumente, die das Zielland verlangt.
- Ein COVID-Test ist für den Transit durch Österreich nicht notwendig.
Die Grenzkontrollgruppe wird ab dem 24.07.2020 strengere Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Passagiere über die erforderlichen Dokumente verfügen.
PCR-Test in Serbien
Tests werden derzeit in Belgrad durchgeführt, unter anderem:
- Institut für öffentliche Gesundheit Serbiens Dr. Milan Jovanović Batut, von 08.00 bis 12.00 Uhr in Containern hinter dem Gebäude. Eine Terminvereinbarung ist von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Mobiltelefonnummer 060/7171892 erforderlich.
- Stadtgesundheitsamt von 08.00 bis 13.00 Uhr, Bulevar despota Stefana 54a. Vereinbarung per E-Mail unter: info@zdravlje.gov.rs
- Institut für Biozide und medizinische Ökologie (von 7 bis 13 Uhr)
- Institut für Virologie, Impfstoffe und Seren Torlak , von 08.00 bis 20.00 Uhr
- Klinisches Zentrum Serbiens (von 7.30 bis 14.30 Uhr, mobiler Container des Epidemiologischen Dienstes hinter dem Notfallzentrum).
Im Allgemeinen ist in anderen Städten eine Testung in den Instituten und Gesundheitsämtern der jeweiligen Stadt möglich.
Eine Liste von COVID-Ambulanzen in Serbien nach Städten finden Sie unter folgendem Link: Institute für öffentliche Gesundheit Serbiens..
Der Preis für den PCR-Test beträgt 6.000 RSD und für ausländische Staatsangehörige EUR 120 (siehe hier). Bringen Sie den Zahlungsnachweis zum Test mit. Anweisungen zur Zahlung finden Sie hier.
Der Bericht wird auf Serbisch/Englisch erstellt und kann auf Wunsch auch an die E-Mail-Adresse gesendet werden.
Die meisten Labore im Landesinneren senden Abstriche zur Testung nach Belgrad, daher müssen Sie mit längeren Wartezeiten auf Termine und Ergebnisse rechnen!
Wenn Sie sich auf www.e-zdravlje.gov.rs registrieren, erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald der Test fertig ist, damit Sie ihn von diesem Portal aus abrufen können.
Hinweis: In der Zwischenzeit ist es in Serbien möglich, sich auf Antikörper gegen COVID-19 testen zu lassen, zum Preis von 1.200 RSD, jedoch ist dieser Test nicht für Reisen gültig.
PCR-Test in Österreich (für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis)
Tests können in Österreich nur von Personen durchgeführt werden, die dort einen ständigen Wohnsitz haben, andere müssen sie aus Serbien mitbringen.
Eine Liste österreichischer Labore finden Sie unterhalb dieses Textes im Downloadbereich.
Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht vollständig ist und dass bei allen Labors eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Die Ergebnisse werden in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen erhalten.
Das Labor Confidence führt Tests in kürzester Zeit durch, jedoch nur mit Termin: https://www.confidence.at/ am Flughafen Wien im Erdgeschoss, Preis EUR 190, Ergebnisse werden am nächsten Tag erhalten.
Der Test ist auch ohne Flug möglich, jedoch ist ein Termin erforderlich, den Sie telefonisch unter +43 (0) 1/368 4554 oder per E-Mail: office@confidence.at vereinbaren müssen.
Wir empfehlen, stattdessen rechtzeitig einen Testtermin bei Ihrem Hausarzt in Österreich zu vereinbaren.
Einreise nach Ungarn und Transit
Ungarn verschärft ab dem 01.09.2020 den Eintritt, d. h. eine verpflichtende Selbstisolierung wird eingeführt.
Za Für den Transit durch Ungarn gilt keine Quarantäne/Isolierung und es ist kein PCR-Test erforderlich, obwohl Ungarn die Einreisebedingungen ins Land verschärft hat.
Es ist ausschließlich erlaubt, den Korridor (Autobahnen und gekennzeichnete Tankstellen) sowie die Grenzübergänge Horgoš/Röszke und Tompa sowie Hegyeshalom/Nickelsdorf zu nutzen.
Der Transit muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Transitwege finden Sie hier.
Die aktuelle Situation an den Grenzübergängen verfolgen Sie mithilfe der Live-Kameras des Auto-Moto-Verbands Serbiens oder auf der Website des serbischen Innenministeriums.
Live-Kameras in Ungarn: www.utinform.hu/webkamerak/
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein Hotel zu finden, bieten diese Hotels auch während der COVID-19-Krise Unterkünfte an: Geöffnete Hotels in Österreich.
Bitte beachten Sie: Obwohl ab dem 14.04.2020 in Österreich Geschäfte und Dienstleistungen wieder geöffnet wurden, gelten weiterhin Masken- und Desinfektionspflicht sowie strenge Einhaltung des Mindestabstands von 20 m² pro Person.
Quelle: https://www.advantageaustria.org