Österreich hat ab dem 27.07.2020 die Einreisebedingungen für Personen aus Risikoländern verschärft. Am 28.09.2020 werden die Maßnahmen bis zum 31.12.2020 verlängert.

Für alle Ausländer (z. B. Serben) sowie Österreicher, die sich in Serbien aufgehalten haben, ist ein negativer PCR-Test, ein Aufenthaltstitel oder ein gültiger Geschäftsgrund für die Einreise nach Österreich erforderlich. Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet.

Ab dem 01.08.2020 ist das Flugverbot zwischen Serbien und Österreich aufgehoben.

An der Grenze muss ab dem 24.08.2020 ein Formular bzw. eine verbindliche Erklärung zum Transit/ zur Einreise nach Österreich ausgefüllt werden.

Am 06. Mai 2020 wurde der Ausnahmezustand in Serbien aufgehoben, und ab dem 21.05.2020 ist die Einreise nach Serbien für Ausländer ohne Einreiseerlaubnis, ohne COVID-Test und ohne Verpflichtung zur 14-tägigen häuslichen Isolation möglich. Am 15.08.2020 wurde jedoch die Verpflichtung für Reisende, die aus Kroatien, Nordmazedonien, Rumänien oder Bulgarien einreisen, einen negativen PCR-Test vorzulegen, eingeführt.

Einreisebedingungen nach Serbien

Die Visumpflicht gilt wieder wie vor der Krise, d. h. wenn Sie kein EU-Bürger sind, überprüfen Sie auf der Website des serbischen Außenministeriums, ob ein Visum für die Einreise nach Serbien erforderlich ist: http://www.mfa.gov.rs/en/consular-affairs/entry-serbia/visa-regime

WICHTIG: 

Gemäß der COVID-Entscheidung vom 15.08.2020 müssen Reisende (nicht Staatsangehörige), die aus Ländern kommen, die gemäß dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) als rot eingestuft sind, d. h. Kroatien, Bulgarien, Rumänien und Nordmazedonien, einen negativen PCR-Test auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.  od 15.8.2020. putnici (ne misli se na državljanstvo) koji dolaze iz država, koje su prema Evropskom centru za suzbijanje bolesti- ECDC kategorisane  crveno, a to su: Hrvatska, Bugarska, Rumunija i Severna Makedonija, moraju za ulazak u Srbiju da ponesu negativam PCR-test na prisutvo virusa SARS- CoV-2, ne stariji od 48 časova.

Ausnahmen gelten für:

  • serbische Staatsangehörige sowie ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien,
  • LKW-Fahrer im Transit, dessen Dauer 12 Stunden beträgt,
  • Flugzeugpersonal,
  • akkreditiertes Personal diplomatischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen,
  • Kinder bis 12 Jahre in Begleitung eines Elternteils oder eines Vormunds, der über einen negativen PCR-Test verfügt.

Imajte na umu da i dalje važe COVID-19 uredbe susednih zemalja, te treba ispoštovati njihove uslove za tranzit kao i koje granične prelaze i u koje vreme ih možete  koristiti. Uslovi mogu preko noći da se promene!

U  Srbiji kao i u inostranstvu svakako ostaje obaveza poštovanja bezbednosnih mera kao što je zaštitna maska i socijalna distanca od najmanje 2 m.

Einreisebedingungen nach Österreich

Die COVID-Verordnung Österreichs wird bis zum 31.12.2020 verlängert, und die gleichen Maßnahmen bleiben für Serbien gültig:

  • Alle Personen, die aus Ländern aus den Risikolisten , zu denen auch Serbien gehört, reisen, müssen einen negativen molekularbiologischen Testbericht auf COVID (PCR-Test) vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, um nach Österreich einreisen zu können.
  • Neu: Die Gültigkeit wurde von 4 Tagen auf 72 Stunden verkürzt, und das Datum der Probenahme wird berücksichtigt - nicht das Ausstellungsdatum des Berichts!
  • Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet, d. h. ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis werden an der Grenze abgewiesen.
  • Wenn Personen (Österreicher oder Serben mit Wohnsitz) keinen PCR-Test haben, müssen sie 10 Tage lang in häusliche Isolation bzw. Quarantäne gehen, für die sie die Kosten selbst tragen müssen, und innerhalb von 48 Stunden in Österreich einen PCR-Test durchführen lassen.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Österreicher und Personen mit einem Visum (z. B. Serben) aus Belgrad mit dem Flugzeug nach Österreich reisen können. Der Kauf eines Flugtickets garantiert nicht, dass die Fluggesellschaft Sie zum Flug zulässt.
  • Geschäftsreisen sind erlaubt. Personen, die geschäftlich nach Österreich reisen, müssen die Notwendigkeit der Geschäftsreise schriftlich nachweisen und müssen nicht 10 Tage in Quarantäne gehen, benötigen jedoch einen negativen PCR-Test.
  • Personen, die als Schlüsselarbeitskräfte eingestuft sind (Diplomaten, Mitarbeiter internationaler oder humanitärer Organisationen, medizinisches Personal und Pflegekräfte, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gastronomie), können mit entsprechenden Dokumenten über ihre Beschäftigung ohne Quarantäne nach Österreich einreisen. Wenn sie keinen Test haben, müssen sie in Quarantäne, müssen aber innerhalb von 48 Stunden in Österreich einen Test durchführen lassen.
  • Andere Personen, die nach Österreich einreisen, müssen einen Test mitbringen und sich in Selbstisolierung oder Quarantäne begeben, den sie selbst bezahlen müssen (ein Nachweis der Quarantäneadresse ist erforderlich), ohne die Möglichkeit, durch einen Test in Österreich von der Quarantäne befreit zu werden.
  • Es gelten Geldstrafen von EUR 1.450.
  • Od 24.8.2020. obavezno je popunjavanje Izjave o tranzitu/ulasku kroz/u Austriju. Preuzmite  novi obrazac ove izjave u sekciji “Tranzit kroz Austriju”.
  • NEU ab dem 25.08.2020 gilt eine Ausnahme in Bezug auf den PCR-Test für Personen aus dem Bereich der medizinischen Pflege, Forstwirtschaft, Landwirtschaft usw., die in Serbien leben und regelmäßig nach Österreich reisen: Nur Personen, die als nicht selbständige Arbeitskräfte tätig sind, d. h. die einen Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Auftraggeber in Österreich haben, müssen keinen PCR-Test durchführen, müssen jedoch Dokumente (z. B. Verträge) mitführen. Dies bedeutet, dass selbständige Pflegekräfte bei jeder Reise einen PCR-Test durchführen müssen.

Mit dem Flugzeug nach Österreich

Izmenjena je COVID -uredba Austrije  o vazdušnom saobraćaju (Sl.glasnik BGBL II br. 319/2020 ) , te su od 01.08.2020. ponovo  dozvoljeni letovi iz Srbije, medjutim, bez vize ili austrijskog drzavljanstva nije moguce leteti iz Srbije!

Transit durch Österreich

Für den Transit durch Österreich bereiten Sie vor:

  • einen gültigen Reisepass, der mindestens 90 Tage nach der Rückkehr gültig ist.
  • Popunjem obrazac za Izjavu o tranzitu  kroz Austriju (isti je kao za ulazak) Preuzmite ga hier auf Deutsch [pdf, 1,051.9kb] ili auf Englisch [pdf, 1,044.3kb] (novi obrasci od 22.08.2020 !)  kako ne biste čekali na granici dok ga popunjavate.
  • Die Dokumente, die das Zielland verlangt.
  • Ein COVID-Test ist für den Transit durch Österreich nicht notwendig.

Die Grenzkontrollgruppe wird ab dem 24.07.2020 strengere Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Passagiere über die erforderlichen Dokumente verfügen.

PCR-Test in Serbien

Tests werden derzeit in Belgrad durchgeführt, unter anderem: 

Institut  za javno zdravlje Srbije dr Milan Jovanović Batut, od 08.00 – 12.00 časova u kontejnerima iza zgrade Obavezno zakazivanje od 10.00 – 12.00 casova putem mobilnog telefona 060/7171892
- Stadtgesundheitsamt od 08.00 – 13.00 časova Bul. despota Stefana 54a., zakazivanje putem e-adrese: info@zdravlje.gov.rs 
- Institut für Biozide und medizinische Ökologie (von 7 bis 13 Uhr)
Institut za virusologiju, vakcine i serume Torlak . od 08.00 – 20.00 časova
- Klinisches Zentrum Serbiens (von 7.30 bis 14.30 Uhr, mobiler Container des Epidemiologischen Dienstes hinter dem Notfallzentrum).

U načelu u ostalima gradovima moguće je testiranje u  Institutima i Zavodima za javno zdravlje dotičnog grada.

Eine Liste von COVID-Ambulanzen in Serbien nach Städten finden Sie unter folgendem Link: Institute für öffentliche Gesundheit Serbiens..

Cena za PCR-teseta je RSD 6.000, a za strana lica protivvrednost EUR 120 ( (siehe hier). Bringen Sie den Zahlungsnachweis zum Test mit. Anweisungen zur Zahlung finden Sie hier

Izvestaj se dobija na  srpsko/engelskom obrascu, po želji i na e-adresu.

Većina laboratorija iz unutrašnjosti šalje briseve radi izrade testa za Beograd, te računajte da se na termin i rezultat čeka i duže!

Wenn Sie sich auf  www.e-zdravlje.gov.rs registrieren, erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald der Test fertig ist, damit Sie ihn von diesem Portal aus abrufen können.

Hinweis: In der Zwischenzeit ist es in Serbien möglich, sich auf Antikörper gegen COVID-19 testen zu lassen, zum Preis von 1.200 RSD, jedoch ist dieser Test nicht für Reisen gültig.

PCR-Test in Österreich (für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis)

Test u Austriji mogu da rade samo osobe koje tamo imaju stalno boravište, ostali ga donose iz Srbije.

Eine Liste österreichischer Labore finden Sie unterhalb dieses Textes im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht vollständig ist und dass bei allen Labors eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die Ergebnisse werden in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen erhalten.

Das Labor Confidence führt Tests in kürzester Zeit durch, jedoch nur mit Termin:  https://www.confidence.at/ am Flughafen Wien im Erdgeschoss, Preis EUR 190, Ergebnisse werden am nächsten Tag erhalten.

Test je moguć iako ne putujete avionom, a potreban je termin putem telefona +43 (0) 1/368 4554 ili e-pošte: office@confidence.at

Wir empfehlen, stattdessen rechtzeitig einen Testtermin bei Ihrem Hausarzt in Österreich zu vereinbaren.

Einreise nach Ungarn und Transit

Ungarn verschärft ab dem 01.09.2020 den Eintritt, d. h. eine verpflichtende Selbstisolierung wird eingeführt.

Za Für den Transit durch Ungarn gilt keine Quarantäne/Isolierung und es ist kein PCR-Test erforderlich, obwohl Ungarn die Einreisebedingungen ins Land verschärft hat.

Dozvoljeno  je isključivo koristiti koridor ( autoputeve i označene benzinske pumpe)  kao i  granične prelaze Horgoš/Roszke i Tompu  kao i Hegyeshalom/Nickelsdorf.

Tranzit mora da se realizuje u roku od  24 sata. Karta tranzitnih puteva postavljenja je hier.

Die aktuelle Situation an den Grenzübergängen verfolgen Sie mithilfe der Live-Kameras des Auto-Moto-Verbands Serbiens  oder auf der Website des serbischen Innenministeriums.  

Live-Kameras in Ungarn: www.utinform.hu/webkamerak/

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein Hotel zu finden, bieten diese Hotels auch während der COVID-19-Krise Unterkünfte an: Geöffnete Hotels in Österreich.

Bitte beachten Sie: Obwohl ab dem 14.04.2020 in Österreich Geschäfte und Dienstleistungen wieder geöffnet wurden, gelten weiterhin Masken- und Desinfektionspflicht sowie strenge Einhaltung des Mindestabstands von 20 m² pro Person.

Quelle: https://www.advantageaustria.org