Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine Verpflichtung, die alle unsere Leute, die in Österreich leben ,betrifft und sie kommt alle paar Jahre.

In einem früheren Artikel haben wir uns mit den Arten von Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt. Lesen Sie mehr dazu hier.

Obwohl es früher eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gab, die nicht verlängert werden musste, existiert sie heute nicht mehr. Alle, auch die unbefristeten, müssen von Zeit zu Zeit verlängert werden. Daueraufenthaltsbewilligungen müssen von Zeit zu Zeit verlängert werden.

Im folgenden Text werden wir unter Genehmigungen auch Visum. Über den Unterschied haben wir in dem oben genannten Artikel geschrieben.

Wann muss der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden?

Der Antrag auf Verlängerung muss unbedingt und ohne Ausnahme vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden und der Antrag muss unbedingt ohne Ausnahme vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.

Jeder Antrag, der nach Ablauf eingereicht wird, wird als erster Antrag betrachtet.

Das bedeutet, wenn Sie sich verspäten, bringen Sie sich in die Situation, die gesamte Prozedur von vorne durchlaufen zu müssen, als Sie den Antrag zum ersten Mal gestellt haben.

Der Gesetzgeber regelt auch, wann der Antrag frühestens gestellt werden kann, und das ist 3 Monate vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung.

Wo wird der Antrag eingereicht und welche Dokumente sind erforderlich?

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Wien erfolgt beim: Magistrat MA35.

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich im Grunde genommen nicht von denen, die Sie bei der Beantragung der ersten Genehmigung vorlegen mussten.

Erforderlich sind:

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Heiratsurkunde (falls es sich um ein Familienvisum handelt)
  • Adoptionsbescheinigung (bei Verlängerung des Visums für Adoptivkinder)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Adresse, an der Sie gemeldet sind
  • Arbeitsbestätigung und Einkommensnachweis (vom Unternehmen, bei dem Sie arbeiten)
  • In bestimmten Fällen kann auch ein Nachweis erforderlich sein, dass Sie nicht von den zuständigen Behörden des Landes, aus dem Sie kommen, unter einem Gerichtsprozess stehen.

Alle genannten Unterlagen sind möglicherweise nicht für jede Art von Visum erforderlich. Weitere Informationen zu Ihrem speziellen Visumstyp erhalten Sie vom Magistrat bei der Antragstellung.

Außerdem müssen alle fremdsprachige Dokumente von einem beeidigten (zugelassenen) Dolmetscher übersetzt werden.

Auf dem : folgenden Link .

Wie hoch ist das minimale monatliche Einkommen für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung?

Wie auch bei der ersten Aufenthaltsgenehmigung muss auch für die Verlängerung eine bestimmte Bedingung in Bezug auf das monatliche Einkommen erfüllt werden.

Der österreichische Staat hat im Januar 2021 eine neue Mindestgrenze festgelegt, die folgendermaßen aussieht:

  • Alleinstehende Person: 1000,48 €
  • Ehepaar: 1.578,36 €
  • Für jedes zusätzliche Kind: 154,37 €

Sozialleistungen werden bei diesen Einkommen nicht berücksichtigt.

Wie lange dauert das Verlängerungsprozess?

Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer Ihr Aufenthalt verlängert werden muss. Die Dauer des Prozesses variiert von Fall zu Fall.

Dennoch wird bei den meisten das Visum nach einer inoffiziellen Regel innerhalb von 2 Monaten verlängert.

Wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist und der neue noch nicht eingetroffen ist, gibt es keinen Grund zur Sorge. Solange Sie sich im Verfahren befinden, ist Ihr Aufenthalt in Österreich legal.

Die einzige Sache, die Sie nicht tun sollten, ist, das Land Österreichische verlassen, bis Ihr Fall gelöst ist, da es passieren kann, dass Sie bei Ihrer Rückkehr nicht in das Land gelassen werden.


Wenn Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie auf der folgenden Seite: unsere Anwälte finden, die Ihnen helfen können.