Für männliche österreichische Staatsbürger ist die Einberufung und anschließende Ableistung des Wehrdienstes ab dem 17. Lebensjahr verpflichtend.

Es gibt drei Möglichkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen: Grundwehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligeneinsatz im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst.

Stellung

Zwischen dem 17. und 18. Geburtstag erhält man eine Einladung des Militärkommandos zur Stellung an die Wohnadresse. Dies ist der erste Schritt.

Die Teilnahme an der Stellung ist verpflichtend, und wenn der Einberufene nicht erscheint, drohen ernste gesetzliche Konsequenzen.

Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage, während derer festgestellt wird, ob der Einberufene für den Wehrdienst geeignet ist. Diese Überprüfung umfasst verschiedene Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttests, Belastungstests und psychologische Tests. Gelegentlich werden auch Drogentests durchgeführt.

Es wird empfohlen, vorhandene medizinische Befunde (falls vorhanden), die eine chronische Krankheit oder eine Behinderung bestätigen, mitzubringen und der Kommission vorzulegen.

Nach der Stellung wird das Ergebnis veröffentlicht, das folgendermaßen sein kann:

  • Tauglich Mann erhält ein Eignungszertifikat und ist dann verpflichtet, den Wehrdienst abzuleisten.
  • Vorübergehend untauglich Wenn festgestellt wird, dass der Einberufene aus irgendeinem Grund vorübergehend nicht geeignet ist, wird ein Zertifikat ausgestellt, das darauf hinweist, dass er nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums erneut zur Überprüfung des Gesundheitszustands einberufen wird.
  • Untauglich Diese Bestätigung besagt, dass der Einberufene aus physischen oder mentalen Gründen dauerhaft vom Wehrdienst befreit ist.

Aufschub von der Wehrpflicht in Österreich

Ein Aufschub des Wehrdienstes ist nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Einberufene aufgrund seiner Zeit beim Bundesheer einen erheblichen Schaden in seiner Ausbildung (unabhängig davon, ob es sich um Studien oder eine Ausbildung handelt) erleiden wird.

Daher reicht es beispielsweise aus, dass jemand noch ein Jahr zur Schule geht, um den Wehrdienst aufzuschieben, bis die Schule beendet ist.

Es sollte betont werden, dass der Wehrdienst höchstens bis zum 28. Lebensjahr aufgeschoben werden kann.

Ein Aufschubantrag kann entweder während der Stellung gestellt oder innerhalb von 6 Monaten danach ausgefüllt und eingereicht werden.

Das Antragsformular für die Aufschiebung befindet sich auf der offiziellen Website des österreichischen Bundesheers: www.bundesheer.at/formular.

Befreiung vom Wehrdienst

Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Einberufene vorübergehend oder dauerhaft vom Wehrdienst befreit wird.

  • Befristete Befreiung - Ein Antrag auf befristete Befreiung kann gestellt und genehmigt werden, wenn bestimmte familiäre Umstände vorliegen (z. B. der Fall einer notwendigen Pflegebedürftigkeit in der Familie oder eine psychische Verfassung des Einberufenen, die sich voraussichtlich in absehbarer Zeit verbessern wird).
  • Dauerhafte Befreiung - Priester, ausgebildete Theologen, Theologiestudenten, die sich auf den geistlichen Dienst vorbereiten, sind vom Wehrdienst befreit. Die Voraussetzung ist, dass sie einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft in Österreich angehören.

Grundwehrdienst - Bundesheer

Der klassische Wehrdienst mit der Waffe dauert sechs Monate, und in dieser Zeit gibt es kein Recht auf Urlaub.

Mann wird nach seinem 18. Geburtstag einberufen, und der Zeitpunkt für den Dienstantritt liegt zwischen ein und sechs Monaten nach Erhalt der schriftlichen Einberufungsanweisung.

Es besteht die Möglichkeit, den Ort und das Datum für den Dienstantritt sowie die Art der Tätigkeit bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos anzugeben. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, mindestens sechs Monate vor dem Dienstantritt.

Geldleistungen

Während des Wehrdienstes erhält der Soldat ein monatliches Gehalt in Höhe von 362,53€ (Stand: Januar 2024). Außerdem hat er eine Kranken- und Unfallversicherung, und er ist auch von der Rezeptgebühr in Apotheken befreit.

Soldaten haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.

Es gibt bestimmte Zuschüsse und Unterstützungen seitens des Staates, über die man mehr erfahren kann hier.

Zivildienst

Der Zivildienst ist eine Alternative zum klassischen Wehrdienst mit der Waffe. Er dauert neun Monate, und in dieser Zeit hat der Einberufene Anspruch auf zwei Wochen Urlaub.

Auf folgende Webseite finden Sie Institutionen, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und in denen dieser Dienst abgeleistet werden kann.

Der Zivildienst wird in folgenden Institutionen und Situationen geleistet: Krankenanstalten, Rettung, Sozialhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Altenbetreuung, Justizanstalten, Betreuung von Drogenabhängigen, Betreuung von geflüchteten Menschen, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Gedenkstätten, Umweltschutz und Jugendarbeit.

Zivildiensterklärung

Die Entscheidung, auf diese Weise den Wehrdienst zu leisten, sollte bei der Stellung den Behörden mitgeteilt werden.

Wenn der Einberufene noch unsicher ist und beispielsweise den Grundwehrdienst wählt, wird ihm weitere sechs Monate Zeit gegeben, um diese Entscheidung zu ändern. Nach Ablauf dieser Frist kann die Wahl nicht mehr geändert werden.

Die Zivildiensterklärung (ausgefülltes Formular) kann per Einschreiben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos gesendet werden. Das Formular kann heruntergeladen werden hier.

Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung

Wenn sich der Einberufene rechtzeitig bei einer der oben genannten Institutionen meldet, in denen dieser Dienst abgeleistet werden kann, bestehen gute Chancen auf Genehmigung, sodass der Zivildienst praktisch am gewünschten Ort abgeleistet werden kann.

Etwa sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommt man einen Bescheid über die Zivildienstpflicht.

Geldleistungen

Die Grundvergütung beträgt 536,10€ pro Monat (Stand: Januar 2024). Wie beim klassischen Wehrdienst ist der Einberufene kranken- und unfallversichert und von der Rezeptgebühr in Apotheken befreit.

Freiwillige Arbeit - Ersatz für den Zivildienst

Freiwillige Tätigkeiten im In- und Ausland, die mindestens 10 Monate dauern, können als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden.

Diese Form des Wehrdienstes kann nur gewählt werden, wenn der Einberufene sich für den Zivildienst entscheidet und bei Institutionen abgeleistet wird, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Eine Liste anerkannter Institutionen finden Sie hier.

Es gibt verschiedene Arten von Ersatzdiensten:

  • Gedenkdienst im Ausland - beinhaltet freiwillige Arbeit in Einrichtungen, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern.
  • Friedens- oder Sozialdienst im Ausland - Arbeit in Einrichtungen, die zur Sicherung oder Erreichung des Friedens in Konfliktgebieten dienen oder die wirtschaftliche oder soziale Entwicklung eines Landes fördern.
  • Entwicklungshilfedienst - Arbeit bei anerkannten Organisationen für mindestens zwei Jahre.
  • Freiwilliges Sozialjahr in Österreich - beinhaltet Arbeit im sozialen Bereich.
  • Freiwilliges Umweltjahr in Österreich - Arbeit in gemeinnützigen Organisationen im Bereich Umweltschutz.

Geldleistungen

Rekruten, die Dienst zum Gedenken, Frieden oder soziale Arbeit leisten, können Familienbeihilfe beziehen. Was die finanzielle Vergütung, die Versicherung, die Reisekosten, die Verpflegung und die Unterkunft betrifft, so sind diese nicht einheitlich geregelt und variieren je nach Organisation.


Auf unserer Website finden Sie die wichtigsten staatlichen Institutionen in Wien sowie Botschaften und Konsularabteilungen aller ehemaligen jugoslawischen Staaten.