Wie erwirbt man österreichische Staatsbürgerschaft?

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Arten erworben werden. Am häufigsten wird sie durch Abstammung oder Verleihung erworben.
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird durch Geburt bzw. Abstammung erworben:
Die allgemeinen Bedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Verleihung sind:
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann (nach Prüfung durch die Behörden) verliehen werden, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und folgende tatsächliche Situation besteht:
Nach 10-jährigem legalen ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich).
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird (mit gesetzlichem Anspruch des Antragstellers) verliehen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und folgende tatsächliche Situation besteht:
Ohne Mindestaufenthaltsdauer:
Nach 6-jährigem legalen ununterbrochenen Aufenthalt:
Nach 10-jährigem legalen ununterbrochenen Aufenthalt:
Nach 15-jährigem legalen ununterbrochenen Aufenthalt:
Ein Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft kann auch für die gesamte Familie gestellt werden. In diesem Fall erhalten auch minderjährige Kinder (ohne Wartezeit) und Ehegatten / eingetragene Partner (nach 6 Jahren Aufenthalt und 5 Jahren Ehe) die Staatsbürgerschaft.
Da das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft äußerst kompliziert und anspruchsvoll ist, kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Beachten Sie, dass viele der oben genannten Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Die mühsam erworbene österreichische Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren (ex lege), wenn Sie freiwillig eine andere oder eine frühere Staatsbürgerschaft erwerben, außer, Ihnen wurde vor dem Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft genehmigt (sehr selten möglich!). Im Falle des Verlusts der Staatsbürgerschaft benötigen Sie erneut eine neue Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt in Österreich, die nur unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden kann.
Achtung: Da hier nur die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt sind, wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde oder Beratungsstellen. Beispielsweise weitere Informationen erhalten Sie im "Migrationsberatungszentrum“.
Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.