Das Verfassungsgericht der Republik hat am Freitag das Gesetz zum Verbot des Tragens von Kopftüchern an Grundschulen in Österreich aufgehoben.

Das Urteil ist rechtskräftig und tritt sofort in Kraft. Das umstrittene Gesetz wurde übrigens von der vorherigen Koalitionsregierung ÖVP-FPÖ verabschiedet.

Begründung

Die Verfassungsrichter rechtfertigten ihre Entscheidung damit, dass die Verordnung eine bestimmte Religion - den Islam - betrifft, ohne dass ihr Zweck genauer erläutert wird.

Dies steht laut Gericht im Widerspruch zur Position der religiösen und ideologischen Neutralität des Staates und verletzt das Prinzip der Gleichheit.

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Christoph Grabenwarter, sagte, dass das Gesetz selektiv war und sich auf muslimische Mädchen bezog, und dass seine Umsetzung in der Praxis dauerhafte Auswirkungen auf betroffene Schülerinnen haben würde.

Die ganze Geschichte wurde von zwei muslimischen Familien ins Rollen gebracht, deren Kinder im Geiste des Islam erzogen wurden und die von diesem Gesetz diskriminiert wurden.

Sie sahen darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, da das Tragen des Hidschabs verboten war, aber jüdische Kippas und Sikh-Turbane nicht.

Dieses Gesetz war übrigens seit Herbst 2019 in Kraft und galt für öffentliche und private Grundschulen, wo es Mädchen unter 10 Jahren verboten war, Kopftücher zu tragen.

Hier können Sie mehr über dem umstrittenen Gesetzt lesen.

Reaktionen der Politiker

Bildungsminister Heinz Faßmann bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts und sagte, dass es bedauerlich sei, dass "Mädchen nicht die Möglichkeit haben, sich frei und ohne Zwang zu bilden".

FPÖ-Chef Norbert Hofer kündigte an, dass er versuchen werde, die Mehrheit im Parlament zu nutzen, um das Gesetz zum Verbot des Tragens von Kopftüchern an Grundschulen erneut in Kraft zu setzen.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Beschwerdeführern die Gerichtskosten in Höhe von 3.640,80 Euro innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.


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Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.